Blinkerpflicht, Bußgelderhöhung & mehr: Regierung will Regeln für E-Scooter verschärfen

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E-Scooter bleiben ein kontroverses Thema in deutschen Städten. Geplante Regeländerungen sollen Ordnung schaffen und Städten mehr Kontrolle ermöglichen.

Seit 2019 rollen E-Scooter durch deutsche Städte – mal gefeiert als Mobilitätswunder, mal verflucht als Verkehrshindernis. Doch jetzt wird nachjustiert: Ab 2027 sollen neue Regeln in Kraft treten, die für mehr Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Egal ob Blinkerpflicht, strengere Bußgelder oder neue Parkvorschriften – diese Änderungen betreffen jeden, der mit einem E-Scooter unterwegs ist.

Besonders spannend: Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden eigene Vorschriften erlassen, um das Abstellen von Miet-Scootern besser zu regeln. 

Bundesregierung will Regeln für E-Scooter ändern

Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die seit 2019 den Einsatz von E-Scootern regelt. Ziel ist es, diese Fahrzeuge stärker in den Verkehr zu integrieren, die Sicherheit zu verbessern und den Städten mehr Kontrolle über ihre Nutzung zu geben.

Eine entsprechende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums soll am Mittwoch (8. Oktober 2025) Thema im Kabinett sein. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet sein. Städte und Gemeinden sollen Regeln zum Abstellen von E-Scootern festlegen können, die von Plattformen vermietet werden. Nach der Befassung im Kabinett soll die Novelle der Verordnung im nächsten Schritt im Bundesrat behandelt werden. 

Ein Bestandteil der geplanten neuen E-Scooter-Regeln: Ab dem 1. Januar 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Diese Maßnahme soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, da das bisherige Handzeichen für viele Nutzer unsicher ist. Laut dem ADAC müssen E-Scooter künftig auch über voneinander getrennte Vorder- und Hinterradbremsen verfügen. Zudem sind zusätzliche Tests unter Nassbedingungen geplant, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt.

Angleichung an den Radverkehr

Ein zentrales Element der Reform ist die Angleichung der Regeln für E-Scooter an den Radverkehr. So wird es E-Scooter-Fahrern künftig erlaubt sein, bei einer roten Ampel den Grünpfeil für Radfahrer zu nutzen.

Auch das Parken der E-Roller soll in Fußgängerzonen und auf Gehwegen erlaubt bleiben, solange keine Behinderung oder Gefährdung anderer entsteht. Wie der Scooterhelden berichtet, können Städte und Gemeinden allerdings eigene Vorschriften erlassen, um das Abstellen von Miet-Scootern zu regeln.

Die neue Verordnung sieht außerdem vor, dass E-Scooter auf Radwegen nur dann fahren müssen, wenn eine Radwegebenutzungspflicht besteht. Laut dem Bundesverkehrsministerium wird das Fahren auf der Fahrbahn ebenfalls erlaubt sein, sofern keine entsprechenden Radwege vorhanden sind.

Erhöhung der Bußgelder und Unfallprävention

Die Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern werden ebenfalls erhöht. Laut dem Bundesverkehrsministerium kostet das Befahren von Gehwegen dann nicht mehr 15 Euro, sondern 25 Euro. Das Bußgeld für Fahren mit mehreren Personen steigt ebenfalls auf 25 Euro (derzeit: 5 Euro). Diese Maßnahmen sollen die Einhaltung der Regeln fördern und Unfälle verhindern. 

Wie der ADAC berichtet, begrüßt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat die neuen Regelungen für die Tretroller mit einem Elektroantrieb, insbesondere die Einführung von Blinkern. Gleichzeitig kritisiert der ADAC die weiterhin fehlende Gefährdungshaftung für E-Scooter. Opfer von Unfällen müssen nach wie vor ein persönliches Verschulden des Fahrers nachweisen, um Schadensersatz zu erhalten.

E-Scooter verursachen immer mehr Diskussionen und Herausforderungen in Städten und auf Reisen. Im Jahr 2024 gab es laut einer Statistik des Statistischen Bundesamts fast 12.000 Unfälle mit E-Scootern, ein Anstieg von 26 % im Vergleich zum Vorjahr. Besonders betroffen sind junge Fahrer unter 25 Jahren, die in Großstädten häufig in Unfälle verwickelt sind. Ein Großteil der Unfälle wird durch die falsche Nutzung der Fahrbahn oder durch Alkoholeinfluss verursacht. In Bamberg sorgt der gewerbliche E-Scooter-Verleih für heftige Diskussionen. Die SPD fordert ein Verbot, da die Leih-Scooter laut einer Mitteilung der SPD-Fraktion für vermüllte Straßen und blockierte Gehwege sorgen. Besonders ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen leiden unter den falsch abgestellten Rollern, die häufig den öffentlichen Raum blockieren.

Auch auf europäischer Ebene gibt es große Unterschiede in den Regelungen für E-Scooter. Während Länder wie Frankreich Leih-Scooter in Städten wie Paris komplett verboten haben, gelten in Italien strikte Vorschriften wie eine landesweite Helmpflicht und Versicherungspflicht. Laut einem Bericht des Europäischen Verbraucherzentrums sollten sich Reisende vorab über die jeweiligen Vorschriften in ihrem Zielland informieren, um Bußgelder zu vermeiden. Erst kürzlich hat ein Unfall in Fürth gezeigt, wie gefährlich falsch abgestellte E-Scooter sein können. Ein auf der Straße liegender Roller verursachte erheblichen Schaden an einem Auto, das über den Scooter fuhr. Der Scooter wurde so stark verkeilt, dass er nur mithilfe der Feuerwehr entfernt werden konnte. sl/mit dpa

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