Ein letzter Schritt wäre der Weg vor Gericht, sollte keine Einigung zustande kommen.
Krankenkassen: Wie darf der Medizinische Dienst überhaupt Rechnungen prüfen?
Zur Vorgehensweise erklärt der Medizinische Dienst Bund aus seiner Internetseite, dass je nach Prüfergebnis im vorletzten Quartal 5, 10 oder 15 Prozent der Abrechnungen eines Krankenhauses eines Quartals überprüft werden dürfen.
Ein hoher Anteil an unbeanstandeten Rechnungen führt demnach zu einer niedrigen Prüfquote. Und damit bedeutet ein hoher Anteil an beanstandeten Abrechnungen auch eine höhere Prüfquote. UND: Ein hoher Anteil an beanstandeten Schlussrechnungen hat negative finanzielle Konsequenzen: Die betroffenen Krankenhäuser müssen dann damit rechnen von den Krankenkassen weitere Abschläge auf Rechnungen angerechnet zu bekommen.
Sollten weniger als 20 Prozent der geprüften Rechnungen korrekt sein, kann bei diesem Krankenhause unbegrenzt geprüft werden.
Krankenhaus reagiert auf veröffentlichte Zahlen
Wie im rbb-Bericht aufgezeigt, weist ein Sprecher der Charité in Berlin darauf hin, dass die veröffentlichten Zahlen vor allem die Ergebnisse der Erstbegutachtungen widerspiegeln. Demnach würden nachträgliche Korrekturen durch Widerspruchs- oder Erörterungsverfahren nicht berücksichtigt.
Die tatsächlichen Quoten unbeanstandeter Abrechnungen lägen laut dieser Aussage nach vollständiger Prüfung "deutlich über den veröffentlichten Zahlen". Wie hoch diese Zahlen sind, teilte die Charité nicht mit.
UND: Die Klinik erklärt, dass die Kodierung von Diagnosen (ICD) und Leistungen (OPS) "erheblichen Raum für Interpretationen" lasse. Diese werde dann von Krankenhäusern und Medizinischem Dienst unterschiedlich ausgelegt.
MD unterstellt "keine Böswilligkeit"
Gegenüber rbb24 war es dem Experten des Medizinischen Dienstes wichtig zu betonen, dass man "keine Böswilligkeit" unterstelle. In einigen Fällen "gehe es um eine Abwägung zweier medizinisch begründbarer Sichtweisen".
Birgit Heukrodt, Leiterin des Geschäftsbereichs Medizin beim MD betont: "Tatsächlich hat sich die Abrechnungsqualität in den vergangenen Jahren verbessert. Aber wir haben in der Tat gleichbleibend eine Strittigstellungsquote von 50 bis 60 Prozent."
Eine solch hohe Zahl mache es in ihren Augen nicht möglich, dass man "auf eine Überprüfung der Krankenhäuser verzichten kann."