Aufgrund des rapiden Anstiegs der Energiepreise muss der nächste deutsche Stromanbieter Insolvenz anmelden. Mehr als 10.000 Kunden sind davon betroffen. Doch was müssen die Verbraucher jetzt tun?
- Norddeutscher Stromversorger Neckermann Strom AG meldet Insolvenz an
- Grund für die Pleite sind die steigenden Energiepreise
- Ersatzversorgung garantiert betroffenen Verbrauchern Stromzufuhr
Die steigenden Energiepreise haben zuletzt in Deutschland zu einer regelrechten Pleitewelle auf dem Stromanbietermarkt geführt. In den letzten Wochen mussten mehrere Energielieferanten die Insolvenz beantragen. Nun hat es auch das norddeutsche Unternehmen Neckermann Strom AG getroffen.
Nächster Stromanbieter ist pleite: Neckermann Strom AG stellt Insolvenzantrag
Der Stromanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein hat beim Amtsgericht Norderstedt das Insolvenzverfahren eingeleitet, wie die WirtschaftsWoche berichtet. Bei der Neckermann Strom AG handelt es sich um einen Energielieferanten, der vor allem mit Ökostrom aus Wasser- und Windenergie sowie klimaneutrales Gas wirbt. Das Unternehmen wurde 2013 gegründet und beliefert eigenen Angaben nach Kunden aus ganz Deutschland.
Laut WirtschaftsWoche sollen von dem Insolvenzantrag rund 13.000 Verbraucher betroffen sein. Erst Mitte Oktober hatten die Stromanbieter Otima AG, Smiling Green Energy, Lition Energie und Fulminant Energie die Insolvenz angemeldet.
Grund für die Pleitewelle sind die steigenden Preise an der Energiebörse. Vor allem kleine und mittelgroße Energieanbieter leidet unter der hohen Kostensteigerung. Das liegt daran, dass sie kurzfristig an den teuren Spotmärkten Strom und Gas einkaufen müssen, um ihre Kunden beliefern zu können.
Ersatzversorgungstarif setzt automatisch ein
Mit den Verbrauchern haben die Unternehmen jedoch bestehende und langfristige Verträge, die eine feste Preisbindung garantieren. Auf die Kunden können die Stromanbieter somit nicht die Mehrkosten weiterreichen. Sie bleiben auf den höheren Beschaffungskosten sitzen.
Kunden der Neckermann Strom AG sollten derzeit eine Benachrichtigung zu dem Insolvenzantrag ihres Anbieters erhalten. Trotz Insolvenz ist die Stromversorgung der Verbraucher jederzeit gesichert. Wenn der Anbieter den Vertrag kündigt, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen, dann rutscht der Kunde in Deutschland automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.