Eine Sammelklage gegen Facebook ist gestartet. Betroffene eines großen Datenlecks können bis zu 600 Euro Schadenersatz erhalten.
Rund 533 Millionen Facebook-Nutzer wurden 2021 Opfer eines Datenlecks. Unbekannte Täter hatten persönliche Daten wie Handynummern abgegriffen und veröffentlicht - für den Facebook-Mutterkonzern Meta regnete es daraufhin Klagen. In Deutschland hatten diese bislang wenig Erfolg, doch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2024 änderte die Lage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) strebt nun eine Sammelklage gegen den Konzern an.
Ob es dazu kommt, entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg. Die Verhandlungen über die Zulässigkeit der Klage sind am 10. Oktober 2025 gestartet. Facebook-Nutzer können sich aber noch bis zu drei Wochen nach Ende des Verfahrens der Klage anschließen. Laut Verbraucherzentrale laufe die Frist somit frühestens am 31. Oktober ab. Bisher haben sich schon mehr als 14.000 Verbraucher der Klage angeschlossen. Insgesamt waren in Deutschland mehr als 6 Millionen Facebook-Konten von dem Datenleck betroffen, berichtet Stiftung Warentest.
Sammelklage gegen Facebook gestartet: So bekommst du Schadensersatz
Die Anmeldung läuft über die Webseite des Bundesamts für Justiz. Jeder, der zwischen Januar 2018 und September 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Handynummer hatte, kann sich eintragen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das auf dich zutriffst, kannst du online den "Klage-Check" bei der Verbraucherzentrale machen.
Nach dem Urteil des BGH haben Betroffene vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. Der Schadenersatz könnte zwischen 100 und 600 Euro liegen, je nachdem wie viele Informationen im Netz gelandet sind. Laut der Verbraucherzentrale ergibt sich der Betrag folgendermaßen:
Welche Information wurde veröffentlicht?
Höhe des Schadenersatzes
Telefonnummer
100 Euro
Geburtsdatum
100 Euro
Wohnort
100 Euro
Beziehungsstatus
200 Euro
Wenn durch das Datenleck psychische Beeinträchtigungen oder finanzielle Schäden entstanden sind, kann individuell mehr Geld verlangt werden.
Facebook-Datenpanne: Wurde deine Handynummer geleaked? Das kannst du dagegen tun
Der BGH hat im Fall der Facebook-Datenpanne zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die höchstrichterliche Klärung ist entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Allerdings machte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, deutlich, dass der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust nicht allzu hoch ausfallen könne. Als Beispiel im konkreten Fall nannte Seiters 100 Euro. lm/mit dpa