Auf Vodafone hat es die Verbraucherzentrale abgesehen, denn der Telekommunikationskonzern hält sich nicht an die Endgerätefreiheit. Was du als Kunde wissen solltest.
- Was darf dir bei der Endgerätnutzung nicht vorgeschrieben werden?
- Seit wann gilt die Endgerätefreiheit?
- Warum hat die Verbraucherzentrale Vodafone abgemahnt?
Eine Sache ist Fakt: Provider von Glasfaser dürfen dir nicht vorschreiben, welches Endgerät du zu nutzen hast. Das gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Anbietern besteht. Und darüber hinaus gilt die Endgerätefreiheit auch dort, wo Glasfaser-Fördergebiete entstehen. Sie besteht bereits seit dem Jahr 2016. Doch Vodafone hält sich nicht an die Spielregeln. Daher hat die Verbraucherzentrale den Telekommunikationsanbieter abgemahnt.
Welche Probleme treten beim Glasfaserausbau auf?
Bei VDSL und im Kabelnetz herrscht ein regelrechter Wettstreit um die Kunden, wenn es darum geht, ein Endgerät zu verkaufen. Doch beim Glasfaserausbau hat sich das Wissen um die freie Wahl des Endgeräts noch nicht durchgesetzt, schreibt die Verbraucherzentrale.
Manche Unternehmen versuchen, die Kunden dahin gehend zu manipulieren, dass sie glauben, sie müssten deren Glasfasermodem kaufen. Wenn du als Kunde einen Glasfaseranschluss wünschst, wirst du häufig darauf aufmerksam gemacht, dass du kein eigenes Endgerät nutzen solltest.
Dabei hat die Verbraucherzentrale eine Beobachtung gemacht, die sie besonders stutzig werden ließ: Vodafone behauptet, "dass im geförderten Ausbau sowie in Gebieten, bei denen das Unternehmen mit Kooperationspartnern arbeitet, das Glasfasermodem von Vodafone oder des Kooperationspartners zwingend verwendet werden müsse", heißt es in der Pressemitteilung. Dagegen ist die Verbraucherzentrale nun mit einer Abmahnung vorgegangen.
Was solltest du als Kunde wissen?
Als Kunde solltest du wissen, dass die Endgerätefreiheit gilt, egal ob es sich um einen eigenwirtschaftlichen, geförderten oder als Kooperation erfolgten Glasfaserausbau handelt. Für die Verbraucherzentrale ist der Verstoß von Vodafone keine Überraschung. Erst vor ein paar Wochen hat sie die Nordfriesen-Glasfaser abgemahnt.
Denn das Unternehmen schrieb seinen Kunden vor, dass diese beim Erstausbau das Glasfasermodem installieren müssen, das aus seinem Hause stammt. Dazu musstest du als Kunde noch Gebühren bezahlen, um das alte Modem ab- und das neue Modem anzuschließen.