Eine indirekte Auswirkung auf deine Altersvorsorge könnte man vielleicht darin sehen, dass mehr Abzüge vom Brutto weniger Netto übriglassen, das du monatlich in eine private Altersvorsorge investieren könntest. Diese Beiträge könnten im Rahmen der Einkommenssteuer-Jahreserklärung wiederum steuerlich zu deinen Gunsten berücksichtigt werden.
Veränderungen bei deinen Lebensumständen – mitteilungspflichtig, oder nicht?
Wenn sich deine Lebensumstände steuerrelevant ändern, solltest du wissen, dass das Finanzamt manches automatisch erfährt. Bei anderen Themen bist du verpflichtet, auch für dich negative Veränderungen der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Automatisch erfährt das Finanzamt von deiner Heirat. Damit erhalten du und dein*e Partner*in automatisch die Lohnsteuerklasse IV (Details siehe hier). Hast du aber steuermindernd Freibeträge eintragen lassen, deren Voraussetzungen weggefallen sind, musst du dies deinem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Dasselbe gilt, wenn sich Ehepartner*innen oder Verpartnerte dauerhaft trennen – hier wirst du aus deiner bisherigen Steuerklasse III, IV oder V in die Steuerklasse I einzureihen sein.
Fazit: Lohnsteuerklasse I besser als ihr Ruf
In der Lohnsteuerklasse I hast du den Arbeitnehmerpauschbetrag, der zu deinen Gunsten von deinen Arbeitseinkünften abgezogen wird (derzeit 1200 Euro, ab Veranlagungszeitraum 2023 1230 Euro).
Wichtiger noch ist das steuerfreie Existenzminimum (derzeit 10.347 Euro), das ebenfalls steuermindernd berücksichtigt wird. Für 2023 wird er auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro vorgesehen.
Ganz gerecht ist das trotzdem nicht, denn zu zweit lebt es sich in vieler Hinsicht billiger. Aber ob der Gedanke an Steuerersparnis der alleinige Grund für eine Heirat sein sollte? - Vielleicht wartest du lieber, bis die Koalitionspläne für die Reform des Ehegattensplittings (S. 115) bekannt und beschlossen sind.
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