Steuerklasse III: Wer bekommt sie und welche Folgen hat das für die Rente?

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Die Steuerklasse III hat ihre Besonderheiten, welche sich auch auf die Rente und andere Leistungen auswirken können. Wann bist du in Steuerklasse III?

Die Steuerklasse III mit ihrer niedrigeren Besteuerung von circa 31,8 Prozent klingt erst mal sehr interessant. Wer hätte nicht gerne monatlich mehr Netto auf dem Konto? Doch einfach so gibt es sie nicht – es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Und sie wirkt sich automatisch auf eine zweite Person aus. Auch die Steuerklasse I hat bestimmte Folgen für die Rente

Wann kommst du in Steuerklasse III?

Die Steuerklasse III gibt es nur für verheiratete oder verpartnerte Paare. Für diese ist die "normale" Steuerklasse ab Heirat/Verpartnerung automatisch die IV (und zwar für beide). Du kommst nur auf Antrag in die Steuerklasse III, für deine*n Partner*in bedeutet das automatisch die Steuerklasse V.

Die Konstruktion eignet sich für Paare, bei denen die Partner*innen ungleich verdienen. Die Person mit dem höheren Einkommen wählt die Steuerklasse III, die mit dem geringeren Einkommen erhält automatisch die Steuerklasse V.

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Welche Auswirkungen hat das?

Spürbare Auswirkungen hat das zunächst nur für den Partner oder die Partnerin mit der Steuerklasse III und dem höheren Einkommen. Durch die Steuerklasse III bleibt unterm Jahr erst einmal mehr Netto vom Brutto.

Bei der Jahreseinkommenssteuererklärung werden – vereinfacht ausgedrückt – beide Partner*innen als ein Steuerpflichtiger behandelt. Da erst jetzt feststeht, was ihr zusammen als zu versteuernde Einkünfte habt, kann es auch zu Steuernachzahlungen und Einkommenssteuervorauszahlungen kommen.

Wichtiger sind die Auswirkungen auf den Partner oder die Partnerin mit der Steuerklasse V.

Beeinflusst das die Rente?

Deine Rentenbeiträge (und damit deine Anwartschaften und die spätere Rentenhöhe) werden nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Während du im Arbeitsleben stehst und auf die Rente hinarbeitest, hat deine Besteuerung direkt keine Auswirkung auf deine spätere Rente.

Anders schaut es aus, wenn du aus dem Erwerbsleben ausgeschieden bist und Rente beziehst. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird seit 2005 erst die ausgezahlte Rente besteuert. Dann kann die Wahl der Steuerklasse sich sehr wohl auf deinen monatlichen Kontostand auswirken. Insbesondere, wenn dein Partner noch im Erwerbsleben steht und Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht.

Aber auch beim Zusammentreffen anderer Einkunftsarten (zum Beispiel selbstständiger Arbeit oder Kapitaleinkünften) mit Renteneinkünften solltet ihr als Paar euren Steuerstatus im Auge behalten. Ein Termin bei Steuerberater*innen könnte hier sinnvoll sein.

Ausblick

Themen wie Ehegattensplitting und speziell die Auswirkungen für Frauen in sogenannten Versorgerehen stehen bereits seit Jahrzehnten in der Kritik. Fachleute bemängeln, dass durch die steuerliche Konstruktion Nachteile für den geringer verdienenen Partner (oft eine Frau) zementiert werden. Auch würden falsche Anreize gesetzt, die den geringer verdienenden Part davon abhalten, mehr Einkommen zu erzielen.

Durch den Koalitionsvertrag  (S. 115) der regierenden Ampelkoalition soll diese Angelegenheit nun angegangen werden. Dabei ist noch nicht klar, wie genau die Regelungen verändert werden, um diese Ziele zu verwirklichen. Diskutiert wird unter anderem eine Abschaffung der Kombi III/V (beide Partner*innen würden dann in die Steuerklasse IV eingereiht).

Für alle Steuerpflichtigen, die verheiratet oder verpartnert sind, empfiehlt sich daher, die steuerrechtliche Entwicklung im Auge zu behalten.

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