Wichtiger sind die Auswirkungen auf den Partner oder die Partnerin mit der Steuerklasse V.
Beeinflusst das die Rente?
Deine Rentenbeiträge (und damit deine Anwartschaften und die spätere Rentenhöhe) werden nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Während du im Arbeitsleben stehst und auf die Rente hinarbeitest, hat deine Besteuerung direkt keine Auswirkung auf deine spätere Rente.
Anders schaut es aus, wenn du aus dem Erwerbsleben ausgeschieden bist und Rente beziehst. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird seit 2005 erst die ausgezahlte Rente besteuert. Dann kann die Wahl der Steuerklasse sich sehr wohl auf deinen monatlichen Kontostand auswirken. Insbesondere, wenn dein Partner noch im Erwerbsleben steht und Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht.
Aber auch beim Zusammentreffen anderer Einkunftsarten (zum Beispiel selbstständiger Arbeit oder Kapitaleinkünften) mit Renteneinkünften solltet ihr als Paar euren Steuerstatus im Auge behalten. Ein Termin bei Steuerberater*innen könnte hier sinnvoll sein.
Ausblick
Themen wie Ehegattensplitting und speziell die Auswirkungen für Frauen in sogenannten Versorgerehen stehen bereits seit Jahrzehnten in der Kritik. Fachleute bemängeln, dass durch die steuerliche Konstruktion Nachteile für den geringer verdienenen Partner (oft eine Frau) zementiert werden. Auch würden falsche Anreize gesetzt, die den geringer verdienenden Part davon abhalten, mehr Einkommen zu erzielen.
Durch den Koalitionsvertrag (S. 115) der regierenden Ampelkoalition soll diese Angelegenheit nun angegangen werden. Dabei ist noch nicht klar, wie genau die Regelungen verändert werden, um diese Ziele zu verwirklichen. Diskutiert wird unter anderem eine Abschaffung der Kombi III/V (beide Partner*innen würden dann in die Steuerklasse IV eingereiht).
Für alle Steuerpflichtigen, die verheiratet oder verpartnert sind, empfiehlt sich daher, die steuerrechtliche Entwicklung im Auge zu behalten.
Mehr zum Thema:
Vorschaubild: © CC0 / Pixabay / Firmbee