Steuerklasse IV - was bedeutet das für die Rente?

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Wenn du in der Steuerklasse IV bist, fragst du dich vielleicht, ob dies Auswirkungen auf deine Rente hat. Kann jeder diese Steuerklasse haben? Gibt es Alternativen für dich?

Viele Steuerpflichtige sind automatisch in der Steuerklasse IV gelandet - mit allen Auswirkungen, die sie mit sich bringt. Es gibt jedoch gewisse Optionen, über die du Bescheid wissen solltest. Und auch die Steuerklasse I hat Folgen für die Rente, sowie die Klasse III, die nicht jeder beantragen darf

Steuerklasse IV nur für bestimmte Steuerpflichtige

Zunächst einmal solltest du wissen, dass es in Deutschland sechs Lohnsteuerklassen (mit Alternativen: acht) gibt. Sie richten sich nach deinem Familienstand, der Anzahl deiner Kinder und/oder deine lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnissen

Die Lohnsteuerklassen werden dir dabei von der Finanzverwaltung aufgrund der sogenannten Lohnsteuermerkmale zugeteilt. Ein Wahlrecht besteht dabei normalerweise nicht – außer, du hast ein*e Partner*in, mit der du verheiratet bist oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit der Heirat/Verpartnerung erhalten beide automatisch die Lohnsteuerklasse IV. Allerdings können du und dein*e Partner*in wählen:

  •  Steuerklasse IV für beide,
  •  Steuerklasse IV mit Faktor und der
  • Steuerklassenkombination III/V

Steuerklasse IV mit Faktor

Eine besondere Form ist die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor. Hier wird der Vorteil des Ehegattensplittings (doppelte Freibeträge, gleichmäßige Verteilung der zu versteuernden Einkünfte auf beide Partner*innen) bereits unterm Jahr berücksichtigt. Die Anwendung des Faktorverfahrens geschieht nur auf Antrag.

Das für dich zuständige Finanzamt geht dabei so vor, dass es die von euch als Paar voraussichtlich zu leistende Einkommenssteuer schätzt und Freibeträge zu euren Gunsten bereits bei der monatlichen Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt.

Wenn du und dein*e Partner*in keine weiteren zu versteuernden Einkünfte habt, läge eure monatliche Steuerbelastung als Arbeitnehmer*in ziemlich nah an der zu erwartenden Gesamtlast an Einkommenssteuer, wenn das gesamte Kalenderjahr (gleichbedeutend mit dem Veranlagungszeitraum) steuerlich bewertet wird.

Alternative: Steuerklasse III/V als Kombi

Treffen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft deutlich unterschiedliche Einkommen aufeinander, könnte die Kombination der Steuerklassen III (für den besser verdienenden Teil) mit der automatischen Folge der Steuerklasse V für den geringer verdienenden Teil eine Alternative sein. Dies geschieht nur auf Antrag.

Dein Arbeitgeber und der deines Partners oder deiner Partnerin erfährt über das ELSTAM-Verfahren automatisch von Änderungen euerer Lohnsteuermerkmale.

Die Klasse V ist dabei für die Betroffenen nicht immer nur ein Vorteil, wenn man auf die Folgen blickt. 

Auswirkung auf die Rente

Deine Rentenbeiträge (und damit deine Anwartschaften und die spätere Rentenhöhe) werden nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Während du im Arbeitsleben stehst und auf die Rente hinarbeitest, hat deine Besteuerung direkt keine Auswirkung auf deine spätere Rente.

Anders schaut es aus, wenn du aus dem Erwerbsleben ausgeschieden bist und Rente beziehst. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird seit 2005 erst die ausgezahlte Rente besteuert. Dann kann die Wahl der Steuerklasse sich sehr wohl auf deinen monatlichen Kontostand auswirken. Insbesondere, wenn dein*e Partner*in noch im Erwerbsleben steht und Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht.

Aber auch beim Zusammentreffen anderer Einkunftsarten (zum Beispiel aus selbstständiger Arbeit oder aus Kapitaleinkünften) mit Renteneinkünften solltet ihr als Paar euren Steuerstatus überprüfen. Ein Termin bei einer*m Steuerberater*in könnte hier sinnvoll sein.

Ausblick

Weil die Steuerklasse IV im "Normalfall" für beide prinzipiell erst einmal gleiche Besteuerung bedeutet, gibt es für viele steuerpflichtige Paare keine Schwierigkeiten. Allerdings: Themen wie Ehegattensplitting und speziell die Auswirkungen für Frauen in sogenannten Versorgerehen stehen bereits seit Jahrzehnten in der Kritik. Fachleute bemängeln, dass durch die steuerliche Konstruktion III/V Nachteile für den geringer verdienenden Partner (oft eine Frau) zementiert werden. Auch würden falsche Anreize gesetzt, die den geringer verdienenden Part davon abhalten, mehr Einkommen zu erzielen.

Im Koalitionsvertrag der regierenden Ampelkoalition steht, dass diese Angelegenheit nun angegangen werden soll. Dabei ist noch nicht klar, wie genau die Regelungen verändert werden, um die Ziele zu verwirklichen. Diskutiert wird unter anderem eine Abschaffung der Kombi III/V (beide Partner*innen würden dann in die Steuerklasse IV eingereiht – also da, wo ihr vermutlich bereits seid).

Für alle Steuerpflichtigen, die verheiratet oder verpartnert sind, empfiehlt sich daher, die steuerrechtliche Entwicklung im Auge zu behalten.

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