Wenn du und dein*e Partner*in keine weiteren zu versteuernden Einkünfte habt, läge eure monatliche Steuerbelastung als Arbeitnehmer*in ziemlich nah an der zu erwartenden Gesamtlast an Einkommenssteuer, wenn das gesamte Kalenderjahr (gleichbedeutend mit dem Veranlagungszeitraum) steuerlich bewertet wird.
Alternative: Steuerklasse III/V als Kombi
Treffen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft deutlich unterschiedliche Einkommen aufeinander, könnte die Kombination der Steuerklassen III (für den besser verdienenden Teil) mit der automatischen Folge der Steuerklasse V für den geringer verdienenden Teil eine Alternative sein. Dies geschieht nur auf Antrag.
Dein Arbeitgeber und der deines Partners oder deiner Partnerin erfährt über das ELSTAM-Verfahren automatisch von Änderungen euerer Lohnsteuermerkmale.
Die Klasse V ist dabei für die Betroffenen nicht immer nur ein Vorteil, wenn man auf die Folgen blickt.
Auswirkung auf die Rente
Deine Rentenbeiträge (und damit deine Anwartschaften und die spätere Rentenhöhe) werden nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Während du im Arbeitsleben stehst und auf die Rente hinarbeitest, hat deine Besteuerung direkt keine Auswirkung auf deine spätere Rente.
Anders schaut es aus, wenn du aus dem Erwerbsleben ausgeschieden bist und Rente beziehst. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird seit 2005 erst die ausgezahlte Rente besteuert. Dann kann die Wahl der Steuerklasse sich sehr wohl auf deinen monatlichen Kontostand auswirken. Insbesondere, wenn dein*e Partner*in noch im Erwerbsleben steht und Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht.
Aber auch beim Zusammentreffen anderer Einkunftsarten (zum Beispiel aus selbstständiger Arbeit oder aus Kapitaleinkünften) mit Renteneinkünften solltet ihr als Paar euren Steuerstatus überprüfen. Ein Termin bei einer*m Steuerberater*in könnte hier sinnvoll sein.
Ausblick
Weil die Steuerklasse IV im "Normalfall" für beide prinzipiell erst einmal gleiche Besteuerung bedeutet, gibt es für viele steuerpflichtige Paare keine Schwierigkeiten. Allerdings: Themen wie Ehegattensplitting und speziell die Auswirkungen für Frauen in sogenannten Versorgerehen stehen bereits seit Jahrzehnten in der Kritik. Fachleute bemängeln, dass durch die steuerliche Konstruktion III/V Nachteile für den geringer verdienenden Partner (oft eine Frau) zementiert werden. Auch würden falsche Anreize gesetzt, die den geringer verdienenden Part davon abhalten, mehr Einkommen zu erzielen.
Im Koalitionsvertrag der regierenden Ampelkoalition steht, dass diese Angelegenheit nun angegangen werden soll. Dabei ist noch nicht klar, wie genau die Regelungen verändert werden, um die Ziele zu verwirklichen. Diskutiert wird unter anderem eine Abschaffung der Kombi III/V (beide Partner*innen würden dann in die Steuerklasse IV eingereiht – also da, wo ihr vermutlich bereits seid).
Für alle Steuerpflichtigen, die verheiratet oder verpartnert sind, empfiehlt sich daher, die steuerrechtliche Entwicklung im Auge zu behalten.
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