Insgesamt wird durch verschiedene Vorschriften erreicht, dass die Steuerklassenwahl im Ergebnis für keine*n Steuerpflichtige*n zu einer Bevorteilung/Benachteiligung führt. Voraussetzung ist dabei, dass beide sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben.
Welche Vor- und Nachteile hat die Steuerklasse V?
Ein Nachteil der Steuerklasse V scheint zunächst zu sein, dass sie keinen eigenen Grundfreibetrag und keinen eigenen Kinderfreibetrag für Partner*innen mit dieser Lohnsteuerklasse kennt. Allerdings gleichen sich diese Nachteile im Festsetzungsverfahren für die Jahres-Einkommssteuer wieder aus. Von daher hat die Steuerklasse V aus rein steuerlicher Hinsicht letztendlich keine dauerhaften Vor- oder Nachteile.
Trotzdem ist ihre Wahl unter Umständen sehr bedeutsam, weil Ansprüche bei sogenannten "Entgeltersatzleistungen" von der Höhe deines monatlichen Einkommens abhängen können. Entgeltersatzleistungen sind meist Zahlungen, die du anstelle deines Arbeitseinkommens erhältst (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, aber auch Unterhalt).
Steuerklasse V bedeutet mehr Abzüge und damit geringeres Nettoeinkommen. Weniger Netto sorgt dann meist für weniger Lohnersatzleistung. Da diese Leistungen oft oder manchmal sogar ausschließlich Frauen betreffen, diskutieren Jurist*innen diese Konsequenzen unter dem Gesichtspunkt einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung.
Welche Auswirkungen hat das auf deine Rente?
Wie schon gesagt, hat die Wahl der Lohnsteuerklasse direkt keine Auswirkung auf deine Rentenansprüche. Doch bist du im Rentenbezug, entfällt der automatische Steuerabzug über die Lohnabrechnung. Solltest du deinen Rentenbezug versteuern müssen, kann es zur Anforderung von Vorauszahlungen durch das Finanzamt kommen.
Wiederum geht es um die Frage, ob du mehr Netto jetzt haben willst und dich vielleicht auf eine Nachzahlungsforderung des Finanzamts einstellen möchtest, oder ob dem Staat bis zur nächsten Jahres-Einkommenssteuer ein zinsloses Darlehen gibst, weil sich dann herausstellt, dass du eine Rückzahlung vom Finanzamt bekommst.
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Beachten solltest du auch, ob dein*e Partner*in noch im Erwerbsleben steht. Am besten konsultiert ihr hier als Paar eine*n Steuerberater*in, um die jeweils beste Gestaltung zu finden.
Ist jemand besonders davon betroffen, zum Beispiel mehr Frauen oder Männer?
Die Formulierungen in den Steuergesetzen knüpfen nicht an das Geschlecht an - aber die Verhältnisse sind auch im 21. Jahrhundert oft so, dass bei Paaren der Mann mehr und die Frau weniger verdient. Dies lässt die Wahl der Steuerklassenkombi III für ihn und V für sie verführerisch erscheinen. Aber generell zahlen Partner*innen mit der Steuerklasse V dann im Verhältnis gesehen mehr Einkommenssteuer. Ihr Beitrag geht in der Zusammenveranlagung quasi unter. Bei der Festsetzung der Jahres-Einkommenssteuer erfolgt aber nur eine Rückzahlung für beide zusammen. Hier sollte bei Paaren mit der III/V-Kombi bedacht werden, die Rückzahlung angemessen dem Partner oder der Partnerin mit der Steuerklasse V zukommmen zu lassen.
Als Bumerang kann sich die Lohnsteuerklasse V bei den Lohnersatzleistungen erweisen. Auch hier sind oft oder manchmal sogar ausschließlich Frauen betroffen. Beim Mutterschaftsgeld ist klar, dass nur berufstätige Frauen von der Vorschrift erfasst werden. Bei allen anderen Lohnersatzleistungen können auch Männer betroffen sein. Beim Elterngeld werden aber wiederum in den Fällen mit niedrigerem Einkommen der Frau wieder viele Frauen das Nachsehen haben, wenn sie in Elternzeit gehen.
Natürlich ist der anstehende Bezug von Lohnersatzleistungen wegen Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Krankheit et cetera nicht in jedem Fall planbar. Kannst du aber schon absehen, dass es in deiner Partnerschaft dazu kommen wird, solltest du noch einmal über deine steuerliche Situation nachdenken.
Fazit: Steuerklassen im Auge behalten
Wenn ihr als Paar zusammenveranlagt werdet, endet das immer mit der exakt gleich hohen Steuerlast. Unterschiede gibt es nur unterm Jahr, wenn mit der monatlichen Lohnabrechnung durch die Wahl der Steuerklasse mehr Netto auf dem Konto landet. Ändert sich etwas bei euch, könnt ihr inzwischen problemlos (meist mit Wirkung ab Beginn des Folgemonats) Steuerklassen wechseln und gegebenenfalls von Vorteilen profitieren.
Wichtig kann die Wahl der Lohnsteuerklasse aber in Hinblick auf Lohnersatzleistungen sein. Hier wirkt sich eure Entscheidung mittelbar auf die Höhe der erhaltenen Zahlungen aus. Bedenke auch, dass aktuell eine Reform des Steuerklassensystems durch das Bundesfinanzministerium geplant ist.
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