Zwei Steuerklassen abschaffen - was diese Pläne für Folgen haben

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Steuerklassen 3 und 5 gelten gerade für Ehepaare. Mit einer Reform der Regierung soll sich das ändern. Die Absichten dahinter haben auch einen sozialen Aspekt.

Die Politik diskutiert derzeit nicht nur über Reformen für das Renten-System. Für Experten macht dabei die Rente mit 63, 65 oder 67 Jahren keinen Sinn. Und jetzt geht es der Ampelregierung auch noch um die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

Bereits im März 2023 hatte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) über die Pläne berichtet. Dazu hieß es von einer Sprecherin aus Berlin, dass das Bundesfinanzministerium eine Reform bei den Steuerklassen plane. Für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Vorhaben werde ein entsprechendes Gesetzespaket erarbeitet – und hier geht es aktuell „abschließende Gespräche und Abstimmungen“ für die Umsetzung, wie die Bild-Zeitung berichtet hat. 

Ein Teil des Koalitionsvertrages - Reform der Steuerklassen 3 und 5 

Wie unter anderem das Nachrichtenportal Focus online dazu berichtet hat, geht es um einen ganz bestimmten Absatz im Koalitionsvertrag, in dem es heißt: 

Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

Die sechs Steuerklassen in Deutschland beeinflussen, wie viel vom Lohn letztendlich auf dem Konto landet. Die Klassen 3 bis 5 gelten dabei nur für Ehepaare. Für Millionen Menschen würde eine Neuregelung massive Veränderungen bedeuten.

Was die Steuerklassenreform bringen soll

Was steckt hinter den vorgesehene Änderungen für die Steuerklassen? Schon im März 2023 erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass ein geschlechtergerechtes Steuersystem eine Neugestaltung der Steuerklassen 3 und 5 brauche: "Dadurch wird die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilt." Damit würden die ökonomische Gleichstellung und die soziale Sicherung von Frauen gestärkt. Sechs Steuerklassen im Überblick:

  • Steuerklasse 1: Alleinstehende
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: verheiratet/ ein Schwerverdiener
  • Steuerklasse 4: verheiratet / Standardfall
  • Steuerklasse 5: verheiratet / Geringverdiener
  • Steuerklasse 6: mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs

Im Focus-Bericht heißt es, dass man durch eine passende Wahl der Steuerklassen das monatliche Nettogehalt optimieren könne. Der besser verdienende Partner sollte die Steuerklasse 3 wählen. Der andere muss dann in Klasse 5 und hat recht hohe Abzüge mit entsprechenden Auswirkungen auf die Rente. Durch die Vorteile des Besserverdienenden wird dies aber am Monatsende mehr als ausgeglichen.

Steuerklassen-Kombination 4 und 4 statt 3 und 5 - die Folgen

Ein Unterschied der Steuerklassen-Kombinationen 3/5 und 4/4 ist im Grunde sehr gering. Abgerechnet wird nämlich erst bei der Einkommenssteuererklärung. Hat man als Ehepaar nicht die beste Wahl getroffen, bekommt man zwar zunächst monatlich weniger Netto vom Brutto, über die Steuererklärung lässt es sich dann aber zurückholen.

Laut Focus ist die Idee hinter der Steuerklassenreform "nicht schlecht". Dazu heißt es: "Die Überführung von Ehepartnern in 4/4 mit Faktor soll dazu führen, dass die jeden Monat abgeführte Lohnsteuer sehr nah an der tatsächlich fälligen liegt." 

Was steckt hinter dem Faktor-Verfahren? Dabei geht es darum, dass die abgezogene Lohnsteuer durch einen Faktor gemindert wird, den das Finanzamt auf Basis der zu erwartenden Lohnsteuer berechnet. Problem: Arbeitet aber nur ein Partner, dann wird dieser durch die Reform beim monatlichen Netto schlechter dastehen. Allerdings kommt es dann zu einer größeren Erstattung bei der Einkommensteuererklärung. Ein Beispiel, das sowohl der Focus, als auch das Portal chip.de vorrechnen: Partner A verdient 4.000 Euro Brutto pro Monat, Partner B 2.000. Jagt man das durch den Gehaltsrechner (mit Standardeinstellungen), bleiben pro Monat Netto 4095 Euro in der Kombination 3/5 und  4.029 Euro in der Kombination 4/4 mit Faktor 0,957 übrig. Wann diese Reform der Steuerklassen kommen soll, ist aber noch ungewiss.

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