Steuer-Falle Ausland? Das passiert mit deiner Rente, wenn du auswanderst

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Das Leben in Deutschland ist teuer, die Renten oft niedrig - viele Menschen im Ruhestand zieht es darum ins Ausland. Das hat finanziell jedoch nicht nur Vorteile.

Auch nach 45 Jahren Arbeit bekommt in Deutschland jeder Vierte laut Bundesarbeitsministerium unter 1300 Euro Rente.  "Ein würdiges Leben im Alter wird für viele zunehmend unerreichbar", ordnete der Linken-Abgeordnete Dietmar Bartsch die Zahlen im Gespräch mit der dpa ein. Weil die Lebenshaltungskosten in anderen Ländern oft deutlich niedriger sind als hierzulande, verlassen daher immer mehr Rentner die Bundesrepublik.

Laut dem Verein "Deutsche im Ausland e.V." leben derzeit rund 230.000 deutsche Rentner im Ausland. Einem Ranking zufolge eignen sich besonders Panama und Portugal zum Auswandern. Auch in Ungarn oder Bulgarien lässt es sich mit nur 1000 Euro im Ruhestand gut leben. Wie aber sieht es mit der Besteuerung der Rente aus, wenn man im Ausland lebt?

Auswandern im Ruhestand: Für deutsche Rentner können steuerliche Nachteile entstehen

Auf Anfrage von inFranken.de erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuer e.V. (VLH): Deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland sind hierzulande "beschränkt steuerpflichtig". Aber: "Was im ersten Moment nach einer Vergünstigung klingt, beschreibt einen Nachteil: Deutschen Rentnerinnen und Rentnern im Ausland steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu", erklärt der Verein.

Grundsätzlich gilt: Bei der Rente gibt es immer einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Anteil. Ersterer steigt pro Renteneintrittsjahrgang um je 0,5 Prozentpunkte und liegt für das Jahr 2025 bei 83,5 Prozent. 16,5 Prozent bleiben also steuerfrei. Das ist auch für deutsche Rentner im Ausland der Fall. Was sich jedoch ändert, ist der Grundfreibetrag.

Dieser liegt in Deutschland aktuell bei 12.096 Euro. Nur was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Für Rentner im Ausland gilt das nicht. "Sie müssen den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern", so die VLH. Um die Auswirkungen zu verdeutlichen, hat unsere Redaktion nachgerechnet. Bei der Beispiel-Rechnung wird mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent gerechnet und von dem Beispielland Bulgarien ausgegangen.

  • Rentner in Deutschland: Geht man von einer durchschnittlichen Rente von 1.100 Euro aus, müsste ein Rentner in Deutschland keine Steuern zahlen. Der Grund: Der steuerpflichtige Anteil der Rente liegt aktuell bei 83,5 Prozent. Das gilt jedoch nur für Summen, die den Grundfreibetrag von 12.096 Euro überschreiten. Bei einer monatlichen Rente von 1.100 Euro und somit einer jährlichen Rente von 13.200 Euro liegt der steuerpflichtige Anteil nicht über dem Grundfreibetrag.
  • Rentner in Bulgarien: In Bulgarien müssen deutsche Rentner weiterhin in Deutschland Steuern zahlen, sie sind "beschränkt steuerpflichtig". Auch hier gilt der steuerpflichtige Anteil von 83,5 Prozent. Allerdings entfällt der Grundfreibetrag. Von den 13.200 Euro Jahres-Rente müssen also 11.022 Euro versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 14 Prozent fallen damit jährlich 1.543,08 Euro Steuern an.

Ausnahmen: Wann auch im Ausland bei den Steuern der Grundfreibetrag für die Rente gilt

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser genehmigt, gilt der Grundfreibetrag wieder regulär. Zu den Voraussetzungen zählen laut VLH folgende Umstände:

  • Das Einkommen der betroffenen Rentner wird zu mindestens 90 Prozent in Deutschland besteuert und daneben liegen nur kleine Einkünfte vor.
  • Einkünfte aus dem Ausland, die nicht in Deutschland versteuert werden, liegen nicht über dem Grundfreibetrag. Über die Einnahmen, die im Ausland bezogen werden, muss in diesem Rahmen auch ein Nachweis erbracht werden.

Auch wenn der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht genehmigt wird, kann der Grundfreibetrag in diesem Rahmen je nach Land angepasst werden. Dafür hat das Bundesfinanzministerium mehrere Länder in Ländergruppen eingeteilt. "Je nach Ländergruppe wird der Grundfreibetrag angepasst, da das Finanzamt davon ausgeht, dass in anderen Ländern ein anderes Einkommensniveau herrscht und damit in der Regel auch die Lebenshaltungskosten nicht den deutschen Verhältnissen entsprechen", erklären die Steuer-Experten. In welcher Höhe der Grundfreibetrag gekürzt wird, ist im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des Finanzministeriums festgehalten.

Außerdem hat Deutschland mit rund 40 Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbart. Dieses soll sicherstellen, dass deutsche Rentner im Ausland nicht zweimal Steuern zahlen müssen. Geregelt wird darin, ob entweder der alte Heimatwohnsitzstaat oder das neue Heimatland die Steuern erheben darf.

Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welches Land Steuern erheben darf

Deutsche Rentner in den USA müssen dadurch beispielsweise keine Steuern in Deutschland zahlen. In Griechenland wird zwischen Rente und Beamtenpensionen unterschieden: Die Rente wird in Griechenland versteuert, bei Pensionen hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Rentner in Bulgarien und Ungarn müssen weiterhin Steuern in Deutschland zahlen.

Auch um die Steuererklärung kommen Rentner, die nun im Ausland leben, nicht herum. Diese muss dann an das Finanzamt Neubrandenburg geschickt werden. "Dieses besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die Veranlagung von deutschen Rentenempfängern im Ausland", erklärt die VLH.

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