Die meisten Kündigungen sind ordentlich. Nach dem Kündigungsschutzgesetz darf ein Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn er einen Grund dafür nachweisen kann, der die Kündigung sozial rechtfertigt. Möglich sind diese drei Kündigungsgründe:
- Betriebsbedingte Kündigung: Dem Mitarbeiter wird gekündigt, weil Arbeitsplätze wegfallen, zum Beispiel wegen Verlagerung der Produktion, Rationalisierung oder Digitalisierung.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Der Mitarbeiter hat wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen.
- Personenbedingte Kündigung: Eine langandauernde Krankheit kann zum Beispiel unter strengen Auflagen ein Kündigungsgrund sein.
Taktik im Arbeitsgerichtsprozess
Dass Arbeitgeber den Grund für die Kündigung im Schreiben nicht offen benennen, liegt daran, dass sich das prozesstaktisch ungünstig auswirken kann. Zwar darf der Arbeitgeber nach einer bereits ausgesprochenen Begründung auch andere Gründe im Prozess zusätzlich einbringen.
Das verschlechtert aber seine Verhandlungsposition vor Gericht. Zusätzlich wollen Arbeitgeber ihren gekündigten Mitarbeitern es im Arbeitsgerichtsprozess möglichst schwer machen. Je weniger sie über die Gründe wissen, desto weniger sicher lassen sich die Klagechancen einschätzen.
Für den Arbeitnehmer ist es deshalb vorteilhaft, wenn das Schreiben eine Begründung enthält, etwa wenn es mit "Betriebsbedingte Kündigung" betitelt ist, oder der Arbeitgeber schreibt, dass er "verhaltensbedingt ordentlich" kündigt, aber erzwingbar ist das nicht. Manchmal wollen Arbeitgeber aber betonen, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, um deutlich zu machen, dass die Kündigung nicht mit dem Verhalten des Mitarbeiters zusammenhängt.
Wie du mir, so ich dir...
Das Kündigungsrecht ist, wie schon erwähnt, keine einseitige Sache: Natürlich können auch Arbeitnehmer kündigen. Willst du einen neuen Job antreten, dann musst du den alten ordentlich kündigen – und zwar schriftlich.
Nach Schätzungen von Personalexperten enden rund ein Drittel der Arbeitsverhältnisse, weil der Arbeitnehmer kündigt. Im Jahr sind das, ebenfalls geschätzt, 3,5 Millionen Kündigungen. Das sind die wichtigsten elf Gründe, warum Arbeitnehmer kündigen:
- Zu wenig Wertschätzung durch den Chef: 45,0 Prozent
- Zu niedriges Einkommen: 40,5 Prozent
- Besseres Angebot von anderem Arbeitgeber: 38,4 Prozent
- Keine Aufstiegsmöglichkeiten: 32,5 Prozent
- Überlastung durch zu viel psychischen Druck: 20,6 Prozent
- Unterforderung und Langeweile: 19,4 Prozent
- Überlastung durch Überstunden: 12,8 Prozent
- Familiäre Gründe: 11,6 Prozent
- Dem Unternehmen droht die Pleite: 11,0 Prozent
- Gesundheitliche Probleme: 4,4 Prozent
- Zu wenig Urlaub: 2,5 Prozent