Wer ein Haus erbt, sollte sich über die damit verbundenen Pflichten im Klaren sein. Werden diese vernachlässigt, drohen unter Umständen hohe Bußgelder.
Eine Immobilie vererbt bekommen? Das klingt im ersten Moment nach einer großen finanziellen Entlastung - allerdings können dadurch auch Kosten entstehen. Und auch gewisse Pflichten sollte man beim Erben einer Immobilie auf jeden Fall kennen.
Dass Eigentumswohnungen und Wohnhäuser vererbt werden, ist in Deutschland längst keine Seltenheit. 430.000 Immobilien gehen hier jährlich in Form des Erbes an neue Besitzer über, erläutern der Landkreis Lichtenfels und die Verbraucherzentrale Bayern in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Diese Sanierungspflichten haben Haus-Erben
Eine wichtige Rolle spiele die Sanierungspflicht und die Einhaltung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Die Vorgaben dazu seien Käufern oft bestens bekannt, Erben hingegen erwischen die neuen Pflichten oft überraschend.
Dabei drängt die Zeit: Nach dem Erwerb haben neue Eigentümer nur zwei Jahre Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Tun sie das nicht, drohen Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro.
Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierungspflicht ist die Modernisierung älterer Heizungen – auch bei geerbten Immobilien, erklären der Landkreis und die Verbraucherzentrale. Das alles ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Mit Erbe sind auch Investitionen verbunden - was es dabei zu beachten gilt
Erforderlich sind folgende Sanierungsmaßnahmen:
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches: Die Dämmung muss bestimmte Wärmeschutzanforderungen erfüllen (U-Wert nicht über 0,24 W/m²K).
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren: Ungedämmte Leitungen in unbeheizten Räumen müssen nachträglich isoliert werden.
- Austausch veralteter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.