Viele Arbeitnehmer dürfen sich mit den nächsten Gehaltsüberweisungen auf einen ordentlichen Zuschlag freuen. Dieser wurde eigentlich schon im April beschlossen - kam bisher jedoch nicht an.
Der Sommer ist mit Konzerten, anderen Events und Urlauben oft sehr kostspielig - umso mehr dürften sich viele über Extra-Geld vom Arbeitgeber freuen. Einige Arbeitnehmer erhalten dieses aktuell in Form von Urlaubsgeld oder auch als Erholungsbeihilfe. Beschäftigte im öffentlichen Dienst hingegen erwartet dauerhaft mehr Lohn: Sie dürfen sich über eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent freuen.
Darauf geeinigt haben sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit dem Bund und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zwar schon Anfang April 2025 - wie die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) nun mitteilt, sei davon jedoch noch nichts auf den Konten der rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angekommen. Das soll sich jetzt ändern.
"Endlich": Gehaltserhöhungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden ausgezahlt
"Die erhöhten Entgelte hätten längst ausgezahlt werden können", kritisiert GEW-Vorstandsmitglied Annett Lindner. Stattdessen hätten die Arbeitgeber die Verzögerung genutzt, um in den sogenannten Redaktionsverhandlungen Druck auf die Gewerkschaften auszuüben und so nachträglich Änderungen durchzusetzen, argumentiert sie. In den Verhandlungen werden die genauen Tarifvertragstexte der Änderungstarifverträge zwischen den Tarifparteien abgestimmt.
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Nun seien diese "endlich abgeschlossen". In den kommenden Wochen würden die Gehaltserhöhungen daher rückwirkend ausgezahlt. "Mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen" kommen die ausgehandelten Benefits also bei den Arbeitnehmern an. Der genaue Auszahlungstermin hänge allerdings von den jeweiligen Kommunen ab und könne sich nach Auskunft der VKA noch einige Wochen hinziehen. "Darauf haben die Gewerkschaften als Tarifpartei keinen Einfluss", bedauert die GEW. Doch worauf können sich die Arbeitnehmer konkret freuen? Das sind die erzielten Einigungen auf einen Blick:
- Das Gehalt soll in zwei Schritten erhöht werden: Seit dem 1. April 2025 gilt - auch rückwirkend - für die Beschäftigten eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent. Ab dem 1. Mai 2026 soll der Lohn um weitere 2,8 Prozent steigen. Die Laufzeit betrage demnach 27 Monate.
- Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht, kann alternativ anteilig jedoch in bis zu drei zusätzliche freie Tage umgewandelt werden.
- Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es für die Beschäftigten ab 2027.
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