Verspricht der Arbeitgeber Urlaubsgeld, dürfte das viele Mitarbeiter zunächst freuen. Doch der Sommer-Zuschuss wird anders versteuert als das Gehalt - wie hoch fällt also die Netto-Zahlung aus?
Rund 44 Prozent der Beschäftigten in Deutschland dürfen sich über Urlaubsgeld freuen - das zeigt eine aktuelle Befragung des Online-Portals Lohnspiegel.de, die von der Hans-Böckler-Stiftung betreut wurde. Wer diesen Zuschuss nicht bekommt, geht aber nicht zwingend leer aus, denn es gibt auch andere Sommer-Boni - und die sind unter Umständen sogar steuerfrei.
Anders sieht es beim Urlaubsgeld aus, denn dieses gehört generell zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wie Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern in einer aktuellen Mitteilung betont. Demnach lag die Höhe des Urlaubsgelds im vergangenen Jahr im Durchschnitt bei 1.644 Euro brutto. "Das Urlaubsgeld wird aber nicht wie der reguläre Lohn versteuert. Da das Gehalt im Monat der Auszahlung höher als gewöhnlich ist, fallen aufgrund der Steuerprogression logischerweise höhere Steuern an."
Beispiel-Rechnung: Wie viel bei 2.000 Euro Urlaubsgeld netto übrig bleibt
Wie viel letztlich übrig bleibt, muss wie auch beim Gehalt individuell berechnet werden. Anhand einer Beispiel-Rechnung lässt sich jedoch eine grobe Tendenz erkennen. Gerauer rechnet vor:
- Für das Beispiel wird von einer verheirateten, evangelischen Person in Steuerklasse 3 mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro und Wohnsitz in Berlin ausgegangen. Ende Juli erhält diese einmalig ein Urlaubsgeld von 2.000 Euro brutto, also ein halbes Monatsgehalt extra.
- Zieht man alle Steuern und Sozialabgaben ab, bleiben von den 2.000 Euro Urlaubsgeld netto gerade einmal 1.142 Euro übrig. Zusammen mit dem Gehalt werden der Person im Juni so insgesamt 4.046 Euro vom Arbeitgeber aufs Konto überwiesen.
- Zum Vergleich: Würde der Lohn für den Juni statt 4.000 Euro Gehalt und 2.000 Euro Urlaubsgeld regulär 6.000 Euro betragen, würden dem Arbeitnehmer netto 4.055 Euro bleiben.
Es gibt jedoch einen Faktor, der die Höhe des Nettourlaubsgelds beeinflusst: die Art der Auszahlung. Denn meist wird das Monatsgeld als einmalige Auszahlung in den Sommermonaten überwiesen - es kann jedoch auch über das ganze Jahr verteilt anteilig pro Monat ausgezahlt werden. Übrigens: Damit du im Sommer noch mehr von deinem Gehalt hast, lohnt es sich ein paar Tricks zu kennen. Die Spar-Tipps für den Sommer haben wir dir in einem anderen Artikel zusammengefasst.
Steuern beim Urlaubsgeld: Wie viel übrig bleibt, hängt von einem Faktor ab
Auf Nachfrage von inFranken.de erklärt Wolfgang Dallmeyer, Leiter der Steuerabteilung beim Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.: Im Gegensatz zum "laufenden Bezug" werde das Urlaubsgeld unter den "sonstigen Bezügen" verbucht - wenn der gesamte Betrag vom Arbeitgeber auf einmal ausgezahlt wird. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber hierfür einbehalte und ans Finanzamt abführe, werde nach der Jahreslohnsteuertabelle berechnet, was zu einer höheren Steuerbelastung führen könne, da der Betrag dafür fiktiv auf das ganze Jahr hochgerechnet werde.
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"In Deutschland haben wir einen progressiven Steuertarif. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass bei wachsendem Einkommen auch der Steuersatz nach und nach steigt", verdeutlicht Dallmeyer. Durch die Hochrechnung des Urlaubsgelds auf das Jahresgehalt könne so auch der Steuersatz steigen.