Gute Nachrichten für Eltern in der Rente: Hunderte Euro Rückzahlung möglich

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Über Rückzahlungen in Höhe von mehreren hundert Euro können sich diesen Sommer vermutlich einige Rentner freuen. inFranken.de erklärt, wer besonders profitiert.

Im April 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht: Die Höhe des Pflegebeitrags für Rentner soll sich künftig auch an der Zahl der großgezogenen Kinder orientieren. Diese Regelung konnte in den vergangenen Jahren jedoch nicht berücksichtigt werden, da die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zunächst Daten wie die Kinderanzahl und das Alter erheben musste.

Wie die DRV Mitte April mitteilt, scheint dieser Prozess nun abgeschlossen zu sein. Viele Rentner können sich daher über Rückzahlungen freuen. Denn wer in den vergangenen Jahren aufgrund dieser Regelung zu hohe Beiträge bezahlen musste, soll diese jetzt erstattet bekommen - inklusive Zinsen. Die Pflegeversicherung kann die Höhe der Netto-Rente stark beeinflussen - ein Rechenbeispiel mit einer Brutto-Rente von 2000 Euro findet ihr hier.

Staffelung der Pflegebeiträge - viele Rentner dürfen sich über Rückerstattungen freuen

Doch was gilt jetzt eigentlich? Mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege sei beschlossen worden, dass die Höhe der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren zu staffeln ist, erklärt die DRV. Das werde über einen Beitragsabschlag umgesetzt, der ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils 0,25 Prozent betrage.

"Dadurch soll der zusätzliche wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung bei der Berechnung der Beiträge angemessen berücksichtigt werden", lautet die Begründung. Der Beitragsabschlag wird künftig automatisch berücksichtigt. Die Deutsche Rentenversicherung frage hierzu die Kinderzahl bei der Finanzverwaltung ab. Folgende Beitragssätze gelten:

  • Kinderlose Rentner zahlen einen Beitragssatz von 4,2 Prozent
  • Rentner mit mindestens einem Kind über 25 zahlen einen Beitragssatz von 3,6 Prozent
  • Rentner mit zwei Kindern unter 25 zahlen einen Beitragssatz von 3,35 Prozent
  • Rentner mit drei Kindern unter 25 zahlen einen Beitragssatz von 3,1 Prozent
  • Rentner mit vier Kindern unter 25 zahlen einen Beitragssatz von 2,85 Prozent
  • Rentner mit fünf Kindern unter 25 oder mehr zahlen einen Beitragssatz von 2,6 Prozent

Rückerstattungen bis Ende Juni - mehrere hundert Euro möglich

"Beträge, die seit dem 1. Juli 2023 zu viel erhoben wurden, werden den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern von der Deutschen Rentenversicherung zurückgezahlt. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich", informiert die DRV jetzt. Die Rückzahlung soll bis 30. Juni 2025 erfolgen und werde schnellstmöglich überwiesen, betroffene Rentner würden schriftlich informiert. Diese sollen dann sogar mehr zurückbekommen, als sie zu viel gezahlt haben - denn die Beiträge werden laut der DRV mit vier Prozent verzinst.

Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Auf dem Portal ihre-vorsorge.de hieß es im Februar jedoch: "Im Einzelfall kann es hier zu einigen 100 Euro Beitragserstattung kommen." Betroffene, die bis Herbst 2025 keinen Bescheid erhalten haben, obwohl sie mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, sollen sich schriftlich an die DRV wenden. Die Erhöhung der Pflegebeiträge ist Teil umfassender Reformen, die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eingeleitet wurden. 

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