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Hinzu kommt laut DRV ein Zusatzbeitrag, der ebenfalls von beiden Parteien zur Hälfte getragen wird. Wie hoch dieser ausfällt, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Das Bundesgesundheitsministerium lege jedoch jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest - für 2025 sind es bis zu 2,5 Prozent. Der Rentenbezieher trägt davon 1,25 Prozent. Wie viel bei 2000 Euro Brutto-Rente im Monat für die Krankenversicherung abgezogen wird, lässt sich also folgendermaßen errechnen:
- Krankenversicherung 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag 1,25 Prozent = 8,55 Prozent
- 2000 Euro x 0,0855 = 171 Euro werden monatlich für die Krankenversicherung abgezogen
- 2000 Euro x 12 = 24.000 Euro; 24.000 Euro x 0,0855 = 2052 Euro werden jährlich für die Krankenversicherung abgezogen
Beitrag zu Pflegeversicherung variiert je nach Anzahl der Kinder
Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentner hingegen komplett selbstständig tragen. Dieser betrug bisher 3,4 Prozent für Rentner mit einem Kind und 4,0 Prozent für kinderlose Rentner. Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz jedoch erhöht. Rentner mit einem Kind zahlen nun 3,6 Prozent von ihrer Rente an die Pflegeversicherung, kinderlose Rentner 4,2 Prozent. Die neuen Beitragssätze sind seit dem 1. Juli 2025 wirksam.
Zusätzlich gilt: Wer mehr Kinder hat, soll auch mehr entlastet werden. Wie eine Sprecherin des DRV auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt, sinkt der Beitragssatz mit jedem weiteren Kind um 0,25 Prozent. Allerdings gelten all die Entlastungen nur, wenn die Kinder jünger als 25 Jahre sind. Diese Regelung greift bis zum, einschließlich fünften Kind. Ab dem sechsten Kind gibt es keine weiteren Entlastungen. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Rentenbezieher, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind. Sie müssen keinen Beitragszuschlag zahlen, wenn sie kinderlos sind.
- Abzüge bei einem Kind seit Juli 2025: 2000 Euro x 0,036 = 72 Euro; pro Jahr: 864 Euro
- Abzüge ohne Kinder seit Juli 2025: 2000 Euro x 0,042 = 84 Euro; pro Jahr: 1008 Euro
Rente wird nur anteilig besteuert – aktueller Satz bei 83,5 Prozent
Neben Kinder- und Pflegeversicherungsbeiträgen müssen manche Rentner auch Steuern zahlen. Ob man steuerpflichtig ist, hängt laut der DRV maßgeblich von den Gesamteinkünften ab. Aufschluss darüber kann das zuständige Finanzamt geben. Auch wenn die Rente besteuert wird: Nur für einen Teil werden Abgaben fällig. Der Prozentsatz richtet sich laut DRV nach dem Jahr des Renteneintritts. Für das Jahr 2025 liegt er bei 83,5 Prozent. Jährlich steige dieser um 0,5 Prozent. Bis zum Renteneintrittsjahr 2058 soll er durch das Wachstumschancengesetz komplett zu versteuern sein.
Es gibt allerdings auch einen Grundfreibetrag. Liegt die Rente unter diesem Betrag, wird sie folglich nicht versteuert. Der Grundfreibetrag ändert sich allerdings jährlich. Aktuell liegt er laut der Internetseite des Bundesfinanzministeriums bei 12.096 Euro. Alles, was darüber liegt, wird versteuert. Wie hoch das Einkommen versteuert wird, ist individuell. Für dieses Beispiel gehen wir von dem Eingangssteuersatz aus. Dieser liegt bei 14 Prozent.
- Pro Jahr: 24.000 Rente x 0,835 zu versteuernder Anteil = 20.040 Euro
- Pro Monat: 2000 Rente x 0,835 zu versteuernder Anteil = 1670 Euro
- Grundfreibetrag abziehen (Jahr): 20.040 Euro - 12.096 Euro = 7944 Euro
- Grundfreibetrag abziehen (Monat): 1670 Euro - (12.096 Euro / 12) = 662 Euro
- Steuern ausrechnen (Jahr): 7944 Euro x 0,14 = 1112,16 Euro
- Steuern ausrechnen (Monat): 662 Euro x 0,14 = 92,68 Euro
In der Rente Steuern sparen
WICHTIG: Wie inFranken.de bereits ausführlich berichtet hat, weisen Finanz-Experten immer wieder daraufhin, dass es durchaus gute Möglichkeiten gibt, in der Rente Steuern zu sparen.
So könnten zum Beispiel durch ehrenamtlichen Tätigkeiten über die sogenannte Ehrenamtspauschale Gelder in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Zudem können Rentner durchaus Werbungskosten gelten machen. Das sind dann Kosten, die durch den Erhalt der Rente entstehen. Bei der Berechnung der eigenen Rente können außerdem Rechner im Internet helfen. Beispielsweise der Rentenrechner des Sozialverbands Deutschland. Zum Rechner gehts hier.
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