Gegen Rente mit 63: Bundesbank fordert Abschaffung - Politik mit Alternative

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Die Diskussion um die Rente mit 63 für langjährig Versicherte bleibt brisant und wirft viele Fragen zur Zukunft der Rentenpolitik auf. Ein genauer Blick auf die aktuellen Entwicklungen könnte entscheidende Einblicke geben.

Die Rente mit 63 für langjährige Versicherte ist ausgesprochen beliebt. Jetzt stellt die Bundesbank sie allerdings infrage. Bislang können Beitragszahler unter bestimmten Voraussetzungen ohne oder mit Abschlägen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Im Jahr 2023 war das sogar die Mehrheit (58,1 %) der Neu-Rentner. Die Bundesbank plädiert in ihrem Juni-Monatsbericht für die Abschaffung, weil die Rentenversicherung (DRV) unter den Lasten zusammenzubrechen droht. Alternativ müsste der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt weiter steigen. Im Jahr 2023 waren das schon rund 113 Mrd. Euro, das entsprach in etwa einem Anteil 20 % am Gesamthaushalt).

Es ist der Renner: die Rente für besonders langjährige Versicherte – und zwar ohne Abschläge

Ausgesprochen beliebt ist die Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Sie gibt es seit dem Jahr 2012. Nach einem langen Arbeitsleben wollen viele Beschäftigte möglichst früh in den Ruhestand. Du kannst die Rente bekommen, wenn du 45 Versicherungsjahre in die Rentenkasse der DRV eingezahlt hast.

Es ist aber gar nicht so einfach, so viele Versicherungsjahre zu schaffen. Der durchschnittliche Versicherte kommt bei Beginn seiner Altersrente im Jahr 2023 durchschnittlich gerade mal auf 39,3 Versicherungsjahre, wie der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung Bund, Jens Dirk Wohlfeil, der Deutschen Presse-Agentur erläutert.

Die zweite Bedingung für dieses Format der Rente ist dein Alter: Wenn du 63 Jahre alt bist, also vor dem Jahr 1953 geboren bist, kannst du die Rente abschlagsfrei beziehen. Aber: Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter auch bei dieser Altersgruppe schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit jedem Geburtsjahr nach oben. Bist du Geburtsjahrgang 1964 oder später, kannst du erst mit 65 Jahren in Rente gehen. 

Die Rente mit 63 wurde zur Rente mit 64 und 6 Monate

Das heißt, die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" kannst du nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, betont das Arbeitsministerium. Aktuell ist sie – für den Geburtsjahrgang 1961 – zu einer Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten mutiert. Somit ist es eigentlich falsch, sie als "Rente mit 63" zu bezeichnen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage bringt die "Rente mit 63" oder besser gesagt die Rente für "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" aber immer noch Vorteile: Du erhältst zwei Jahre früher deine Altersrente, weil das Regeleintrittsjahr für die Rente auch ansteigt. 

Mit Einführung der vorgezogenen, abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte stieg der Anteil der Personen, die vorgezogen in Rente gingen, stark an, schreibt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht Juni 2025. Der Anteil dieses Rentenzugangs an allen Altersrentenzugängen bei der DRV liegt mit etwa 29,3 % oder rund 230.000 Neurentnern im Jahr 2023 und damit auf hohem Niveau. Die meisten Menschen, die auf diese Weise vorgezogen abschlagsfrei in Rente gehen können, nutzen dies auch. Damit ist Rente für "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" die zweitwichtigste Zugangsart in den Rentenbezug nach Regelaltersrente, die noch einen Anteil von 41,7 % hat. 

Wie lange ist die Rente mit 63 politisch noch gewollt?

Das Rentenformat "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" steht allerdings heftig in der Kritik. Erst jüngst hat sich die Bundesbank mit ihrem Monatsbericht der Gruppe der kritischen Stimmen angeschlossen. "Die vorgezogene abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte könnte beendet werden", heißt es vorsichtig im Monatsbericht. Hauptkritikpunkt: Die vorgezogene Altersrente durchbricht auch das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung: Begünstigte erhalten bei gleicher Beitragszahlung höhere Rentenansprüche als Versicherte ohne diesen Anspruch.

Die Bundesbank bedauert, dass im Koalitionsvertrag von Union und SPD für die Rentenzugangsregeln keine Änderungen vorgesehen sind. "Damit bleiben maßgebliche rentenpolitische Stellschrauben, um den demografischen Herausforderungen zu begegnen, ungenutzt", merkt die Bundesbank kritisch an.

Die Bundesregierung plant stattdessen, das Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus steuerlich attraktiver zu machen. "Einiges spricht aber dafür, dass finanzielle Anreize die Erwerbsphase nur wenig verlängern dürften, und weitere steuerliche Begünstigungen haben Nachteile", heißt es im Monatsbericht.

Die Altersrente für langjährige Versicherte hat einen Haken

Vom Rentenformat "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" ist die Altersrente für langjährige Versicherte zu unterscheiden, die zahlenmäßig an den Neuzugängen im Jahr 2023 22,3 % oder 214.503 Rentnern ausmacht. Trotz der Diskussion über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wollen möglichst viele früh die gesetzliche Rente beantragen.

Diese Altersrente bekommst du, vorausgesetzt, du hast 35 Beitragsjahre zusammen. Die Rente für langjährig Versicherte ermöglicht es dir, früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden – und zwar bereits mit 63 Jahren. Der vorzeitige Ruhestand hat allerdings seinen Preis. Mit jedem Monat, den du früher in Rente gehst, verringert sich die Bruttorente, und zwar lebenslang, um 0,3 %. Ein Jahr früher kostet dich also 3,6 % der bis dahin erzielten Rentenansprüche. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 %. Fast zwei Drittel der Neu-Rentner nehmen das in Kauf. 

Das tatsächliche Renteneintrittsalter lag zuletzt bei durchschnittlich rund 64 Jahren – und damit etwa noch zwei Jahre unter der aktuellen Regelaltersgrenze. 2025 liegt diese Altersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten, und zwar für den Jahrgang 1959. Die Regelaltersgrenze wird in den kommenden Jahren weiter schrittweise angehoben, sodass, nach Angaben des VermögensZentrums, 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht wird. Der Geburtsjahrgang 1964 wird als erster mit 67 Jahren regulär in Rente gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit dem Gesetz zur "Rente mit 67" wurde auch für schwerbehinderte Menschen die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn auf 65 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 steigt sie schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.

Es geht auch bis zu drei Jahre früher, dann allerdings mit Abschlägen. Für jeden vorgezogenen Monat sinkt die Bruttorente um 0,3 %. Wer die drei Jahre voll ausschöpft, erhält also dauerhaft 10,8 % weniger Rente. 

Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte sind: Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 bei Beginn der Rente und Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren. Eine Schwerbehindertenrente bezogen im Jahr 2023 immerhin 6,5 % oder rund 62.500 der neuen Rentenbeziehenden.

Es gibt sie noch: die Regelaltersrente

Ein regulärer Rentenzugang ist ab dem gesetzlichen Rentenalter möglich, und zwar 2025 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Das bedeutet, dass Versicherte, die 1959 geboren wurden, ab April 2025 bis März 2026 regulär ohne Abschläge in Rente gehen können.

Die persönliche Altersgrenze steigt schrittweise bis zum Jahrgang 1964 auf 67 Jahre. Sie ist 2031 erreicht. Wer also 1964 oder später geboren ist, kann regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Erfolgt der Rentenzugang exakt zum gesetzlichen Rentenalter, fallen bei den Rentenzahlbeträgen weder Abschläge noch Zuschläge gegenüber den angesammelten Entgeltpunkten an. Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente sind mindestens fünf Versicherungsjahre (60 Monate allgemeine Wartezeit).

Die Regelaltersrente ist mit Abstand die am häufigsten gezahlte gesetzliche Rente mit einem Anteil von 41,7 % oder rund 401.100 der neuen Altersrentenbeziehenden im Jahr 2023.

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