Mit Einführung der vorgezogenen, abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte stieg der Anteil der Personen, die vorgezogen in Rente gingen, stark an, schreibt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht Juni 2025. Der Anteil dieses Rentenzugangs an allen Altersrentenzugängen bei der DRV liegt mit etwa 29,3 % oder rund 230.000 Neurentnern im Jahr 2023 und damit auf hohem Niveau. Die meisten Menschen, die auf diese Weise vorgezogen abschlagsfrei in Rente gehen können, nutzen dies auch. Damit ist Rente für "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" die zweitwichtigste Zugangsart in den Rentenbezug nach Regelaltersrente, die noch einen Anteil von 41,7 % hat.
Wie lange ist die Rente mit 63 politisch noch gewollt?
Das Rentenformat "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" steht allerdings heftig in der Kritik. Erst jüngst hat sich die Bundesbank mit ihrem Monatsbericht der Gruppe der kritischen Stimmen angeschlossen. "Die vorgezogene abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte könnte beendet werden", heißt es vorsichtig im Monatsbericht. Hauptkritikpunkt: Die vorgezogene Altersrente durchbricht auch das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung: Begünstigte erhalten bei gleicher Beitragszahlung höhere Rentenansprüche als Versicherte ohne diesen Anspruch.
Die Bundesbank bedauert, dass im Koalitionsvertrag von Union und SPD für die Rentenzugangsregeln keine Änderungen vorgesehen sind. "Damit bleiben maßgebliche rentenpolitische Stellschrauben, um den demografischen Herausforderungen zu begegnen, ungenutzt", merkt die Bundesbank kritisch an.
Die Bundesregierung plant stattdessen, das Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus steuerlich attraktiver zu machen. "Einiges spricht aber dafür, dass finanzielle Anreize die Erwerbsphase nur wenig verlängern dürften, und weitere steuerliche Begünstigungen haben Nachteile", heißt es im Monatsbericht.
Die Altersrente für langjährige Versicherte hat einen Haken
Vom Rentenformat "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" ist die Altersrente für langjährige Versicherte zu unterscheiden, die zahlenmäßig an den Neuzugängen im Jahr 2023 22,3 % oder 214.503 Rentnern ausmacht. Trotz der Diskussion über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wollen möglichst viele früh die gesetzliche Rente beantragen.
Diese Altersrente bekommst du, vorausgesetzt, du hast 35 Beitragsjahre zusammen. Die Rente für langjährig Versicherte ermöglicht es dir, früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden – und zwar bereits mit 63 Jahren. Der vorzeitige Ruhestand hat allerdings seinen Preis. Mit jedem Monat, den du früher in Rente gehst, verringert sich die Bruttorente, und zwar lebenslang, um 0,3 %. Ein Jahr früher kostet dich also 3,6 % der bis dahin erzielten Rentenansprüche. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 %. Fast zwei Drittel der Neu-Rentner nehmen das in Kauf.
Das tatsächliche Renteneintrittsalter lag zuletzt bei durchschnittlich rund 64 Jahren – und damit etwa noch zwei Jahre unter der aktuellen Regelaltersgrenze. 2025 liegt diese Altersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten, und zwar für den Jahrgang 1959. Die Regelaltersgrenze wird in den kommenden Jahren weiter schrittweise angehoben, sodass, nach Angaben des VermögensZentrums, 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht wird. Der Geburtsjahrgang 1964 wird als erster mit 67 Jahren regulär in Rente gehen.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Mit dem Gesetz zur "Rente mit 67" wurde auch für schwerbehinderte Menschen die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn auf 65 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 steigt sie schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.
Es geht auch bis zu drei Jahre früher, dann allerdings mit Abschlägen. Für jeden vorgezogenen Monat sinkt die Bruttorente um 0,3 %. Wer die drei Jahre voll ausschöpft, erhält also dauerhaft 10,8 % weniger Rente.
Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte sind: Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 bei Beginn der Rente und Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren. Eine Schwerbehindertenrente bezogen im Jahr 2023 immerhin 6,5 % oder rund 62.500 der neuen Rentenbeziehenden.
Es gibt sie noch: die Regelaltersrente
Ein regulärer Rentenzugang ist ab dem gesetzlichen Rentenalter möglich, und zwar 2025 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Das bedeutet, dass Versicherte, die 1959 geboren wurden, ab April 2025 bis März 2026 regulär ohne Abschläge in Rente gehen können.
Die persönliche Altersgrenze steigt schrittweise bis zum Jahrgang 1964 auf 67 Jahre. Sie ist 2031 erreicht. Wer also 1964 oder später geboren ist, kann regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Erfolgt der Rentenzugang exakt zum gesetzlichen Rentenalter, fallen bei den Rentenzahlbeträgen weder Abschläge noch Zuschläge gegenüber den angesammelten Entgeltpunkten an. Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente sind mindestens fünf Versicherungsjahre (60 Monate allgemeine Wartezeit).
Die Regelaltersrente ist mit Abstand die am häufigsten gezahlte gesetzliche Rente mit einem Anteil von 41,7 % oder rund 401.100 der neuen Altersrentenbeziehenden im Jahr 2023.
Vorschaubild: © js-photo/AdobeStock