Die stetige Arbeit am Bildschirm kann dich schnell auslaugen. Per Gesetz gibt es deshalb zum Schutz der Arbeitnehmer*innen eine Bildschirmpause, die jedoch kaum jemand wahrnimmt.
- Mögliche Effekte von einer hohen Bildschirmzeit
- Gesetzliche Regelungen für Arbeitnehmer*innen
- So könnte eine Pause aussehen
- Fazit
Arbeitest du in deinem Beruf vorwiegend am Bildschirm, kannst du sicherlich nachempfinden, wie anstrengend dies sein kann. Doch nicht nur das: Es kann auch krank machen. Zur Vorbeugung gibt es ein Gesetz, welches die Gesundheit von Arbeitnehmer*innen mit einer hohen Bildschirmdauer am Tag schützen soll. Es ist wichtig, dieses zu kennen, um selbst davon Gebrauch machen zu können.
Effekte von hoher Bildschirmzeit und die Regelungen
Im Auftrag des Digitalverbands Bitkom wurde eine Umfrage durchgeführt, die unter anderem die Bildschirmzeit der Deutschen repräsentativ darstellt. Nach zwei Jahren Pandemie konnte eine deutlich höhere Bildschirmzeit als davor festgestellt werden. Insgesamt beträgt die durchschnittliche Bildschirmzeit etwa 10 Stunden pro Tag; das macht 70 Stunden in der Woche.
Sitzt du zu lange vor dem Computer, kann dies nicht nur deinen Rücken, sondern auch deine Augen und deinen Nacken schädigen. So kommt es nicht selten vor, dass Menschen, die viel am Computer arbeiten, über schmerzende Augen, Verspannungen im Nacken und Schultern oder Rückenschmerzen sowie Kopfschmerzen klagen.
Die voranschreitende Digitalisierung erfordert entsprechende Richtlinien im Arbeitsschutzgesetz. Diese sind insbesondere für alle wichtig, die ihren Job überwiegend oder ausschließlich vor einem Monitor erledigen. Was kaum jemand weiß: Die sogenannte Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) gab es bereits seit 1996. Seit 2016 ist die Verordnung Teil der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und existiert daher in dieser Form nicht mehr.
Dieses Recht steht dir zu
In der Bildschirmarbeitsverordnung sind gewisse Standards festgelegt, welche einen Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen garantieren sollen. Dabei geht es unter anderem um die Geräte an sich, an die Anforderungen an den Arbeitsplatz und die Gestaltung der Tätigkeiten.
Unter dem Aspekt der Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze wird festgehalten, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dafür Sorge trägt, dass die Tätigkeit ihrer oder seiner Angestellten durch regelmäßige Erholungszeiten oder andere Tätigkeiten unterbrochen wird. Im Büro ist es meist möglich, die Arbeit am Rechner für ein Telefonat oder einen Botengang zu unterbrechen. Gibt es keine Tätigkeiten neben der Bildschirmarbeit zu erledigen, gilt dennoch der Anspruch auf eine bezahlte Pause zusätzlich zur Mittagspause.