Die Abrechnungen für Strom und Heizung könnten in diesem Jahr für ein böses Erwachen sorgen. Um den Schock zu lindern, steht die Umlage aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zur Disposition. Aber was bringt das für die Kunden?
- Das ist die EEG-Umlage
- Unsere Beispielrechnung: Was bringt die Abschaffung der EEG-Umlage?
- Abschaffung zum 1. Juli?
80 Prozent der Deutschen fürchten sich vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag des Vergleichsportals Verivox. Unsere Beispielrechnung zeigt, dass die Sorgen berechtigt sind.
Das ist die EEG-Umlage
Die EEG-Umlage, benannt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ist eine im Jahr 2003 eingeführte Starthilfe für die erneuerbaren Energien. Es soll die Differenz zwischen den Kosten, die bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, und den Erlösen, die sich mit dem so erzeugten Strom erzielen lassen, in den Anfangsjahren ausgleichen. Pro Jahr kommen so 25 Milliarden Euro zusammen. Die Umlage, und das ist der Punkt, zahlen die Stromendverbraucher*innen.
Durch die Explosion der Energiepreise zur Jahreswende 2021/22 sucht die Politik nach Entlastungen. Die staatliche bestimmten Bestandteile des Strompreises sind erheblich: Steuern, Abgaben und Umlagen machen derzeit 54 Prozent der Gesamtkosten aus.
Darin enthalten sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben an die Kommunen sowie die Abgaben, die sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der §19-NEV-Umlage, der §18-AbLaV-Umlage, der Offshore-Netzumlage und der Mehrwertsteuer ergeben. Und genau die EEG-Umlage steht jetzt zur Disposition. Soviel zur Einordnung, jetzt die Beispielrechnung: Was zahlen die Stromkunden?
Unsere Beispielrechnung: Was bringt die Abschaffung der EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage 2022 betragt aktuell 3,723 Cent pro verbrauchter Kilowatt-Stunde (ct/kWh). Das ist gegenüber Vorjahr schon ein abgesenkter Preis: 2021 betrug sie 6,5 ct/kWh. Jetzt die Beispielrechnung (ohne Mehrwertsteuer), für die eine dreiköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh herhalten muss. 2021 bezahlte dieser Haushalt einen Preis von 31,9 Cent pro kWh. Machte in Summe im Jahr 1.171 Euro. Darin enthalten ist die EEG-Umlage in Höhe von 260 Euro.
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Seit der Jahreswende ist alles anders. Seit 2022 (Stand Januar 2022) liegt der Preis für eine Kilowattstunde Strom bei 36,2 Cent. Für die Beispielfamilie bedeutet dies einen deutlichen Anstieg ihrer Stromrechnung. Wieder auf das Jahr gerechnet zahlt sie in 2022 voraussichtlich 1.626 Euro, also ein Plus von 455 Euro oder knapp 40 Prozent.