Fehler Nr. 6, Rechtsbegriffe falsch verstanden: Beim Verfassen des Testaments ist es wichtig, sich über die Bedeutung der verwendeten Rechtsbegriffe im Klaren zu sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Beispiel wäre die mehrdeutige Verwendung von Begriffen wie Vermächtnis und Erbe, was Konflikte begünstigen könnte. Es ist festzulegen, wer Erbe werden soll und dies klar zu formulieren, um die Verpflichtungen der Erbschaft eindeutig festzulegen. Auch beim Übertragen von komplexen Vermögenswerten oder Unternehmensbeteiligungen solltest du den Umfang der Regelungen festlegen, um Konflikte von vornherein zu vermeiden.
Unklare Formulierungen vermeiden
Fehler Nr. 7, Unklare Formulierung: Es kann passieren, dass bestimmte Formulierungen für dich zwar klar scheinen, für andere jedoch nicht. Drücke präzise aus, für wen was gilt. Formulierungen wie "Wer sich am meisten um mich gekümmert hat, erhält mein Erbe" sind zu schwammig und bergen Konfliktpotenzial. Oder "Ein großer Teil geht an (...)" lässt die Hinterbliebenen mit der Frage zurück, wie viel ein großer Teil denn ist. Daher empfiehlt es sich, dein Testament von einer dritten Person lesen zu lassen.
Fehler Nr. 8, Nachfolgeregeln bergen Streit: Möchtest du dein Unternehmens-Testament verfassen, solltest du auf klare Formulierungen achten, die genau festlegen, wer etwa die Geschäftsleitung oder Immobilien übernehmen soll. Sätze, die zu Diskussionsbedarf führen ("Derjenige, der sich am besten eignet"), solltest du vermeiden. Formuliere stattdessen klar, wer gemeint ist.
Fehler Nr. 9, Fortbestand des Unternehmens wird gefährdet: Klare und individuelle Regelungen im Testament, insbesondere im unternehmerischen Nachlass, sind unerlässlich. Eine Teilungsanordnung kann verhindern, dass ein Streit um das Erbe zwischen den Erben entsteht. Diese legt die Aufteilung des Erbes fest. Geht es um Marken, Patente oder mehr als einen Betrieb, könnte unter den Erben Diskussionsbedarf entstehen, der zum Streit führen kann. Dieses Problem kann vorab durch klare Regelungen geklärt werden.
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Fehler Nr. 10, Pflichtteilgrenzen beachten: Bei einer Teilungsanordnung erfolgt in der Regel ein Ausgleich nach den im Testament festgelegten Erbquoten. Die Erben, die höherwertige Gegenstände erhalten, sind den anderen zum Ausgleich verpflichtet. Dieser kann zwar ausgeschlossen werden, führt aber in der Regel zu einem Vorausvermächtnis. Rechtsanwalt Sven Gelbke warnt: "Bei wertmäßig unterschiedlichen Zuwendungen zugunsten einzelner Erben ist immer die Grenze des Pflichtteils zu beachten. Zuwendungen darunter können stets zu Zusatzansprüchen der weniger Bedachten führen."
Fehler Nr. 11, Pflichtteilsansprüche: Es ist wichtig, Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben von Unternehmern nicht außer Acht zu lassen. Möchtest du sicher gehen, dass Angehörige (Ehepartner, Kinder) in Bezug auf die Erbfolge des Unternehmens ausgeschlossen werden, wird empfohlen, sich bereits zu Lebzeiten um Übertragungen gegen Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilanrechnung zu kümmern. So wird sichergestellt, dass die Nachfolger nicht exorbitant hohen Pflichtteilanforderungen ausgesetzt sind und den Unternehmensfortbestand gefährden. Der Erblasser kann auch anordnen, dass der Nachlass dauerhaft oder zeitweise nicht aufgeteilt werden darf, um die Fortführung des Familienbetriebs gewährleisten zu können. Idealerweise wird darüber bereits zu Lebzeiten gesprochen, um keine "Zwangsgemeinschaft" in deinem Unternehmen entstehen zu lassen, da dies zu schwer lösbaren Konflikten untereinander führen kann.
Fehler Nr. 12, Chaos bei Patchworkfamilien: Wer in einer Patchworkfamilie oder mit einem neuen Lebenspartner lebt, möchte auch dieser Person etwas hinterlassen. Jedoch ist es wichtig, daran zu denken, wie das Erbe auch an die eigenen Kinder gelangen kann, da es in Patchworkfamilien häufig zu Erbstreitigkeiten zwischen Kindern und neuen Ehegatten kommt. Vor allem, wenn alles an den Lebenspartner vererbt wird und die Kinder erst nach dem Ableben des Lebenspartners am elterlichen Nachlass teilhaben dürfen. Auch hier rät Gelbke: "Fair bleiben und unterschiedliche Interessen berücksichtigen. Das kann etwa durch Zuteilung bestimmter Vermächtnisse wie zum Beispiel Möbel, Schmuck oder Geld geschehen."
Fazit: Lieber etwas kleinlich sein
Ein Testament ist wichtig, um nach seinem Ableben klarzustellen, was mit dem eigenen Vermögen und/oder dem eigenen Unternehmen geschehen soll. Dabei wird empfohlen, lieber etwas penibel zu sein und seine Wünsche präzise zu formulieren, idealerweise mit einem Anwalt oder einer Notarin. Es ist wichtig, Namen und Verteilung zu benennen sowie konkrete Pläne festzulegen, wie das Erbe genutzt werden soll. Auf diese Weise kann garantiert werden, dass das Lebenswerk auch nach dem Ableben nach deinem Wunsch weitergeführt wird.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein: