Gesundheits-Check am Arbeitsplatz: Was darf der Chef erfahren?

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Gesundheitschecks am Arbeitsplatz können arbeitsbedingte Erkrankungen oder sogar Unfälle verhindern.
Gesundheitschecks am Arbeitsplatz können arbeitsbedingte Erkrankungen oder sogar Unfälle verhindern.
CC0 / Pixabay / StockSnap

Risiken am Arbeitsplatz können durch Gesundheitschecks minimiert werden. Warum diese Untersuchungen wichtig sind und was der Chef über deinen Gesundheitszustand erfahren darf.

  • Warum sind Gesundheitschecks am Arbeitsplatz wichtig?
  • Wie können Gesundheitschecks ablaufen?
  • Ergebnis des Gesundheitschecks: Was darf dein Chef erfahren?

Ob Berufskraftfahrer, Reinigungspersonal oder Büroangestellte: Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sind oft unsichtbar, aber dennoch vorhanden. Deshalb müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern regelmäßig Gesundheitschecks am Arbeitsplatz anbieten. Hier erfährst du, warum diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen wichtig sind, wie sie ablaufen können und ob dein Chef das Ergebnis deines Gesundheitschecks erfahren darf.

Warum sind Gesundheitschecks am Arbeitsplatz wichtig?

Bauarbeiter sind Lärm, Staub und schweren körperlichen Belastungen ausgesetzt, Pflegekräfte hingegen haben oftmals mit psychischem Stress sowie langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten zu kämpfen. Verwaltungsangestellte leiden häufig unter Bewegungsmangel oder einer schlechten Ergonomie am Schreibtisch. Je nach Arbeitsbedingungen und abhängig von den einzelnen Aufgaben bringen alle Jobs ihre spezifischen Gesundheitsrisiken mit sich. Bleiben diese psychischen und körperlichen Belastungen unerkannt, können sie sich zu ernsthaften Problemen entwickeln und zum Beispiel zu Muskel-Skelett-Erkrankungen, Infektionskrankheiten, Burn-out oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Deshalb sollen regelmäßige Gesundheitschecks am Arbeitsplatz, auch als betriebliche Gesundheitsuntersuchungen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bekannt, die Arbeitssituationen und den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer untersuchen, um deren Gesundheit zu fördern und um arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle zu verhindern.

Die Untersuchungen sind freiwillig, das heißt, du kannst nicht gezwungen werden, an einem Gesundheitscheck am Arbeitsplatz teilzunehmen. Lehnst du die Vorsorgeuntersuchung ab, darf dies auch keine negativen Konsequenzen für dich mit sich bringen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt allerdings, das freiwillige Vorsorgeangebot zu nutzen.

Wie können Gesundheitschecks ablaufen?

Je nach Tätigkeit und Arbeitsumfeld kann eine arbeitsmedizinische Untersuchung zwischen 30 und 60 Minuten dauern. Manchmal sind allerdings weitere Untersuchungen oder Tests nötig. In der Regel werden die Gesundheitschecks am Arbeitsplatz von Betriebsärzten durchgeführt und haben verschiedene Schwerpunkte.

Eine allgemeine medizinische Untersuchung mit Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle und einer Anamnese erfasst deinen allgemeinen Gesundheitszustand. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge hingegen kann spezifische Untersuchungen beinhalten, die auf die Risiken und Probleme an deinem Arbeitsplatz wie Lärm, körperliche Belastungen oder giftige Chemikalien abgestimmt sind. Besonders wichtig in Berufen mit hoher Staub- oder Rauchbelastung können beispielsweise auch Lungenfunktionsprüfungen sein.

Seh- und Hörtests sowie ergonomische Beratungen hingegen können für Büromitarbeiter sinnvoll sein. Blutuntersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Infektionen bieten sich für Ärzte oder Pflegepersonal an. Zur Stressbewältigung kommen Angebote zur Unterstützung der mentalen Gesundheit und des Stressmanagements infrage. Schließlich können Informationsangebote zu gesunder Ernährung, Bewegung und anderen gesundheitsfördernden Maßnahmen die betrieblichen Vorsorgeuntersuchungen abrunden.

Ergebnis des Gesundheitschecks: Was darf dein Chef erfahren?

Ganz gleich, zu welchen Ergebnissen dein Gesundheitscheck am Arbeitsplatz geführt hat: Nur du darfst sie einsehen. Dein Chef erhält lediglich eine Vorsorgebescheinigung. Daraus ist nicht dein gesundheitlicher Zustand zu entnehmen.

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Wie alle anderen Ärzte auch unterliegen Betriebsärzte der ärztlichen Schweigepflicht. Sie dürfen also weder über die Ergebnisse der Untersuchung noch über das, was du ihr oder ihm anvertraut hast, mit dem Arbeitgeber sprechen. Bricht der Betriebsarzt seine ärztliche Schweigepflicht, macht er sich strafbar.

Betriebsärzte dürfen und sollen die Arbeitgeber allerdings über notwendige Schutzmaßnahmen informieren. Das können zum Beispiel ergonomische Bürostühle sein, Sonnenschirme im Pausenbereich, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe oder auch präventive Gesundheitskurse. All diese Schutzmaßnahmen können arbeitsbedingte Erkrankungen oder sogar Unfälle verhindern.

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