Was tun, wenn Nachbars Baum zu weit in den eigenen Garten ragt?
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Üppige Vegetation im Garten ist auch ein Stück Lebensqualität
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Wenn die Bäume des Nachbarn zu nahe an der Grenze stehen, kann dies ganz schnell zu Streit führen. Doch welche Regeln gelten dafür eigentlich? Muss man eine Überschattung dulden oder kann man sich dagegen wehren?
Wie weit weg von der Grundstücksgrenze müssen Bäume eigentlich gepflanzt werden?
Was man als Nachbar*in alles dulden muss: Schatten, Früchte oder überhängende Äste
Welche Rechte hat man? Kann man das Stutzen oder gar Fällenverlangen?
Die meisten Menschen haben Bäumen gegenüber eine positive Einstellung. Ihr Anblick wird als beruhigend und wohltuend empfunden, sie dienen als Nistplätze und Schutz für eine ganze Reihe von Tierarten und nicht zuletzt produzieren sie den Sauerstoff, den wir alle zum Leben brauchen. Doch mit den Bäumen auf des Nachbars Grundstück sieht das oft ganz anders aus. Welche Möglichkeiten hat man, wenn einBaum stört?
Ärger mit dem Nachbarn: Inwiefern dürfen dessen Bäume in deinem Garten stören?
Die schlechte Nachricht vorab: allein der Schattenwurf des Baumes vom Nachbar-Grundstück reicht in den allermeisten Fällen den Gerichten als Grund zur Beseitigung nicht aus. Dennoch kann man zunächst einmal prüfen, ob der Nachbar bei der Pflanzung geltendes Recht beachtet hat. Dieses ist jedoch vonBundesland zu Bundeslandunterschiedlich und sollte deshalb je nach Wohnort entsprechend erfragt werden.
Und auch dazu gilt bereits vorab zu beachten, wann der Baum ursprünglich einmal gepflanzt worden ist. Sind seitdem nämlich bereits fünf Jahre und mehr vergangen, dann ist zumeist jeder Widerspruch ohnehin zwecklos. Dazu kommt, dass, selbst wenn der Nachbar verständnisvoll ist und auch ohne Drohung mit einer Strafanzeige bereit ist, den Baum zu entfernen oder zumindest auf den Stock zu setzen, darf dieser dies in vielen Fällen gar nicht. Vielmehr muss er sich an die örtliche Baumschutzverordnung der jeweiligen Gemeinde halten. Und nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung und der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, darf der Baum dann gefällt werden.
Eine solche Genehmigung wird jedoch fast immer nur dann erteilt, wenn von diesem Baum eine Gefahr ausgeht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er etwa droht, auf das Nachbargrundstück zu stürzen. Viele Gemeinden machen dann jedoch eine Neuanpflanzung zur Bedingung.
Der Baum-Überfall: Was tun, wenn der Baum nicht nur Schatten, sondern auch mit Früchten wirft?
Der Schattenwurf des Baumes vom Nachbargrundstück mag schon ärgerlich genug sein, aber auch die überden Zaun hängenden Äste oder gar herunterfallende Früchte sind überdies geeignet, gelegentlich die gut nachbarschaftlichen Beziehungen auf eine harte Probe zu stellen. Im Idealfall hilft hier ebenfalls ein klärendes Gespräch weiter und in vielen Fällen lassen sich mit etwas gutem Willen durchaus Lösungenfinden, mit denen beide Seiten gut leben können. Doch was helfen die besten Absichten, wenn derNachbar dauerhaft uneinsichtig bleibt. Kann man dann einfach selbst die überhängenden Äste abschneiden oder sich vielleicht die leckeren Früchte schon vor dem Herunterfallen abpflücken? Dies liegt zwar nahe, aber hier ist Vorsicht geboten, denn in solchen Fällen hat zumeist der Nachbar das Recht auf seiner Seite. In Bezug auf die Früchte ist die Rechtsprechung in Deutschland eindeutig: Solange diese am Baum hängen, dürfen sie keinesfalls einfach abgepflückt werden, selbst wenn die Äste vom Nachbarsbaum eindeutig die Grundstücksgrenze überschritten haben.
Anders sieht es aus, wenn das Obst herunterfällt: Landet dieses auf einem Privatgrundstück, wird automatisch dessen Besitzer zum Eigentümer des Fallobstes. Handelt es sich jedoch um öffentlichen Besitz, bleibt der Besitzer oder die Besitzerin auch weiterhin Eigentümer der Früchte und diese dürfen deshalb streng genommen von niemand anderem einfach aufgelesen werden. Nette Nachbar*innen bieten aber gelegentlich von sich aus an, deren Obst direkt vom Baum zu ernten - das wäre vermutlich der Idealfall.
Schmackhafte Früchte sind das eine, überhängende und womöglich störende Äste das andere. Immerhin können diese eine echte Behinderung darstellen, da sie zum Beispiel beim Rasenmähen stören oder auch die eigenen Anpflanzungen beeinträchtigen können. Hier sieht die Rechtslage allerdings deutlich vorteilhafter für diejenigen aus, die sich durch Äste oder auch Wurzeln des Nachbarn gestört fühlen. Zwar reicht ein allein ästhetisches Missempfinden als Grund für ein Recht aufBeseitigung nicht aus, aber bei der Nutzung des eigenen Grundstücks muss sich hierdurch niemandEinschränkungen gefallen lassen. Jedoch verlangt der Gesetzgeber, dass man dem Nachbarn zunächst eine angemessene Frist setzt, um den Verwuchs zu beseitigen. Geschieht das trotz Aufforderung nicht, ist man auf jeden Fall berechtigt, notfalls die Entfernung desselben auf dem Rechtsweg zu verlangen. Ob das immer eine gute Idee ist, hängt vor allem damit zusammen, ob man weiterhin in Frieden oder sogar in einem gutenVerhältnis mit seinen Nachbar*innen in den folgenden Jahren zu leben gedenkt. Egal, ob man recht hat und es letztlich vielleicht auch bekommt, kann ein solcher Nachbarschaftstwist nicht nur teuer werden, sondern oftmals auch weiteren und zumeist vermeidbaren Ärger nach sich ziehen. Ein freundliches, aber dennoch bestimmtes Gespräch ist deshalb wohl meistens der bessere Weg.
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