Es gibt immer wieder überraschende Angebote an Versicherungen – auch für die Fahrt im Fahrstuhl.
Wer an Versicherungen denkt, der kommt meistens zuerst auf ein Autoversicherung, Haftpflicht oder die Hausratversicherung. Ganz alltägliche Dinge eben. Doch es geht auch richtig kurios. Unter anderem hat die Versicherungsgruppe "die Bayerische" einen Blick auf die eher ungewöhnlichen Möglichkeiten der Absicherung geworfen.
Hier findet sich dann eine "Funkloch-Versicherung". In Deutschland ist es leider durchaus noch immer keine Seltenheit, dass unterwegs plötzlich der Handy-Empfang weg ist. Gerade wer Gespräche für die Arbeit führt, hat dann ein Problem. Die Versicherung dazu soll bis zu 280 Euro bringen – aber nur, wenn das Funkloch mindestens für 48 Stunden am Stück Bestand hat.
Kuriose Versicherungen: Steckenbleiben im Fahrstuhl oder Lotto-Pech
Nicht weniger verrückt hört sich die Versicherung gegen "Steckenbleiben im Fahrstuhl" an. Laut der Versicherungsgruppe bekommt man hier für zwölf Euro im Monat pro Steckenbleiben 75 Euro. Da müsste man schon sehr oft Aufzug fahren, damit sich das lohnt. DENN: Zwar sind statistische Auswertungen zu Fahrstühlen eher selten, aber unterschiedliche ältere und neuere Zahlen zeigen, dass ein Aufzug etwa alle drei Jahre stecken bleibt.
Richtig schräg kommt auch die Versicherung gegen Pech daher. In einem Bericht der AXA Versicherung lässt sich die kuriose Geschichte dazu finden. Es gibt Anbieter, die Lottoscheine gegen Nicht-Gewinnen absichern. Laut unterschiedlicher Berichte dazu sind Entschädigungssummen von 2500 bis 10.000 Euro möglich. ABER: Man müsste dafür mindestens ein Jahr lang jede Woche Lotto spielen und dürfte nicht einmal zwei richtige Treffer haben.
Auch rund um die Geburt lässt sich etwas finden, um es zu versichern. Für zwölf Euro im Jahr kann man sich mit 125 Euro Entschädigung absichern, wenn der Kindsvater im Kreißsaal in Ohnmacht fällt.
Kein "Ja-Wort" am Altar – lässt sich das versichern?
Wenn um Hochzeiten geht, dann lassen sich grundsätzlich ganz vernünftige Dinge versichern. So gibt es Hochzeitsversicherungen, die in der Regel Stornokosten bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder Unfall abdecken.
Eine wirkliche Versicherung gegen das Stehengelassen werden vor dem Altar gibt es nicht.