Pflegegeld beantragen: Kassen fordern jetzt Kontoauszüge ein

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Da Pflegekassen Sozialleistungsträger sind, dürfen sie diverse Nachweise verlangen, um Leistungen zu prüfen oder entsprechend zu berechnen. Dass Kontoauszüge ungeschwärzt eingereicht werden müssen, stimmt so jedoch nicht.

Pflegegeld erhält, wer mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft ist. Beginnend von monatlich 347 Euro Pflegegeld ab Pflegegrad 2 bis hin zu 990 Euro monatlich für Pflegegrad 5 ist die Leistung entsprechend dem Aufwand der pflegebedürftigen Person gestaffelt. 

Das Pflegegeld selbst wird immer an die zu pflegende Person ausgezahlt; egal wer die Person pflegt. Voraus geht der Antrag für Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Hier wird der Pflegegrad ermittelt. Dieser wird durch einen Medizinischen Dienst ermittelt. Erst dann kann ein Antrag für Pflegegeld gestellt werden. Und hier dürfen die Kassen als Sozialleistungsträger Nachweise über die finanzielle Lage des Antragstellers einfordern. Das passiert auf Grundlage der Mitwirkungspflicht. 

Kontoauszüge als Nachweis: Wann Pflegekassen diese einfordern dürfen

Quittungen und Rechnungen für Kostenerstattungen kannst du sowieso einreichen. Wollen Kassen Kontoauszüge sehen, darfst du diese geschwärzt einreichen, sodass für die Kassen nur die für sie notwendigen Informationen ersichtlich sind. 

Sozialdaten, die auch von Kontoauszügen entnommen werden können, sind Sozialgeheimnis. Pflegekassen müssen demnach sorgsam mit diesen Daten umgehen. Eine "Datensammlung auf Vorrat" darf nicht angelegt werden. Eine Prüfung von Zahlungen oder Rechnungsnachweisen durch Kontoauszüge ist laut gegen-hartz.de immer einzelfallbezogen. Dennoch ist eine Kooperation ratsam. 

Überdies verhält es sich so, dass dir Leistungen nicht ohne ersichtlichen Grund gestrichen werden dürfen. Solltest du nicht kooperieren und mitwirken, kann dich die Pflegekasse schriftlich auf Folgen und Konsequenzen hinweisen und dir dahingehend eine Frist mitteilen. Sollte die Pflegekasse von dir keine entsprechenden Nachweise erhalten, kann nur schwer ein entsprechender Antrag bewillgt werden. Das Verfahren könnte sich so unnötigerweise in die Länge ziehen.

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