Wenn verheiratete Paare sich trennen, kommt es nicht selten zur Scheidung. Aber wer bekommt den gemeinsam angeschafften Hund? Das Landgericht in Frankenthal musste das jetzt entscheiden.
Ein Paar schafft sich einen Hund an. Kurze Zeit später folgt die Trennung. Was aber passiert mit dem Hund? Normalerweise würde eine Person das Tier übernehmen. Doch nach einem Urteil des Landgerichts (LG) in Frankenthal (Entscheidung vom 12.05.2023, Az.: 2 S 149/22) haben beide Partner*innen ein Recht auf Umgang mit dem Vierbeiner.
Für den Hund aus der gemeinsamen Ehe sind beide Partner*innen zuständig
Im vorliegenden Fall hatten sich ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim und sein ehemaliger Lebensgefährte während ihrer Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der beiden Partner. Der andere wollte sich ebenfalls gern um das Tier kümmern und verlangte von seinem früheren Lebensgefährten einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund. Dies verweigerte dieser mit der Begründung, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er ausschließlich bei einer Hauptbezugsperson bliebe.
Dies sah die zweite Kammer am Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal anders. Auch bei einem Tier, sei der Fall nach dem Recht der Hausratsverordnung zu entscheiden. Denn der Hund sei während der Partnerschaft gemeinsam angeschafft worden. Beiden früheren Besitzern stehe nach dem Ende der Partnerschaft eine Teilhabe am gemeinsamen Eigentum zu.
Das Gericht verurteilte den Ex-Partner, in eine sogenannte Verwaltungs- und Benutzungsregelung für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen. Die Richter sahen in dem Wechselmodell, bei dem sich die Miteigentümer jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern, keine Gefährdung des Tierwohls. Das Landgericht bestätigte damit weitgehend eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wie erlebt das Tier eine Trennung?
Die Einschätzung des Gerichts, dass ein Wechselmodell keine Gefährdung des Tierwohls bedeutet, teilt Hundefachwirtin Annette Möckel vom BHV, dem "Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e. V.", die ebenfalls Inhaberin der Hundeschule "icHunddu" in Weisenheim am Berg ist. "Grundsätzlich sind die meisten Hunde flexibel und anpassungsfähig. Sie benötigen allerdings Zeit, sich an die neue Situation zu gewöhnen", sagte sie dem Donaukurier.
Ihr Rat für Besitzer*innen von "Scheidungshunden": "Hunde stresst es, wenn Menschen ihre Konflikte über sie ausleben – das sollte also tunlichst vermieden werden. Es gibt Konzepte, wie das geregelt werden kann. Am besten ist, wenn eine Hauptbezugsperson bestimmt wird." Hilfe und fachliche Unterstützung bieten Hundeschulen.