Im Straßenverkehr in Deutschland herrscht das Rechtsfahrgebot. Insbesondere auf Autobahnen wird diese Regel von vielen Autofahrern nicht strikt eingehalten - sie nutzen stattdessen dauerhaft die mittlere oder linke Spur. Laut Allgemeinem Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC) kann dieses Verhalten zu Strafen führen. Allerdings gibt es neben bestimmten Regeln - wie der kaum bekannten 20-Sekunden-Regel - auch Ausnahmen.
Rechtsfahrgebot in Deutschland: Das gilt im Straßenverkehr
Die gesetzliche Grundlage für das Rechtsfahrgebot in Deutschland stellt die Straßenverkehrsordnung (STVO) dar. Das Rechtsfahrgebot ist in Paragraf 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) festgelegt. Darin heißt es in Absatz 1 und 2:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Der ADAC hebt hervor, dass auch auf Straßen mit mindestens drei Fahrstreifen grundsätzlich die rechte Spur zu nutzen ist. Eine Ausnahme bildet der mittlere Fahrstreifen, der genutzt werden darf, wenn gelegentlich Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren.
Das ist die 20-Sekunden-Regel
Die Verkehrsexperten des ADAC erklären dies folgendermaßen: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."
Das bedeutet: Autofahrer, die in Kürze überholen wollen, müssen nicht sofort auf die rechte Spur zurückkehren. Doch hier greift die 20-Sekunden-Regel. "Wenn die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang allerdings deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, dann muss der Autofahrende wieder dorthin wechseln", so der ADAC.
Diese Regel gelte auch auf Fahrbahnen mit mehr als drei Streifen für die zweite Fahrspur von rechts. Besonders das Belegen der linken oder mittleren Fahrspur ohne Notwendigkeit kann den Verkehrsfluss beeinträchtigen und birgt das Risiko von Auffahrunfällen.
Was innerorts gilt
Im innerstädtischen Bereich sei die Wahl des Fahrstreifens hingegen freigestellt, jedoch nicht auf innerörtlichen Autobahnen. Bei ausreichender Verkehrsdichte gibt es Abweichungen vom Rechtsfahrgebot, das auch in Einbahnstraßen und Kreisverkehren gilt.
Für zweispurige Straßen außerhalb von Ortschaften gilt die strikte Vorgabe, die rechte Spur zu nutzen, mit Ausnahmen bei dichter Verkehrslage. Fahrzeugschlangen dürfen rechts überholt werden.
Was viele nicht wissen: Lkw über 3,5 Tonnen sowie Gespanne dürfen auf mindestens dreispurigen Autobahnen die linke Spur in der Regel nicht befahren, außer bei Aufteilung der Fahrbahn mit notwendiger linker Abzweigung.
Wann ist Rechtsüberholen gestattet
"Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ist das Rechtsüberholen nur in zwei Fällen gestattet", schreibt der ADAC im Verkehrsvorschriften-Bereich seiner Homepage. Rechtsüberholen auf Autobahnen ist bei dichterem Verkehr nur dann erlaubt, wenn Fahrzeugschlangen nebeneinander sich minimal unterschiedlich schnell bewegen.
Auch bei langsamem Verkehr auf der linken Spur sind geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen rechts gestattet.
Bei stehendem Verkehr sei rechts eine Überholgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erlaubt; bei langsamem Verkehr auf der linken Spur rechts maximal 80 km/h. Einfädelungsstreifen dürfen außerorts auf Autobahnen schneller befahren werden als die durchgehende Fahrspur.
Bußgelder für Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
Laut ADAC werden Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot unterschiedlich bestraft. Folgende Strafen sind vorgesehen:
Missbräuchliche Nutzung der mittleren Spur: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften: 30 Euro Bußgeld
Um die Einhaltung des Rechtsfahrgebots sicherzustellen, werden zunehmend innovative Technologien eingesetzt. Intelligente Verkehrsüberwachungssysteme und Kameratechnologien helfen dabei, Regelverletzungen automatisch zu erfassen und entsprechend zu ahnden. Darüber hinaus spielen moderne Navigationssysteme eine unterstützende Rolle, indem sie Fahrer aktiv darauf hinweisen, wenn sie die Spur wechseln sollten, um das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
Weltweit unterschiedlich gehandhabt
In vielen Ländern weltweit wird das Rechtsfahrgebot unterschiedlich streng gehandhabt. Beispielsweise in Großbritannien, Irland, Australien und Japan, wo Linksverkehr herrscht, gilt ein Linksfahrgebot, das dem deutschen Rechtsfahrgebot ähnelt.
Anders als in Deutschland, wo häufig die mittlere und linke Spur auf Autobahnen genutzt wird, setzen gewisse Länder striktere Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften um. In den USA ist das Rechtsfahrgebot zwar ebenfalls verbreitet, es wird jedoch oft "Keep Right Except to Pass"-Regeln anstelle von festen Geldstrafen durchgesetzt. Kanada verfolgt ähnliche Regeln, fokussiert sich jedoch stärker auf Sicherheitsmaßnahmen und Fahrerschulung, um die Einhaltung zu gewährleisten.
Diese internationalen Unterschiede zeigen, dass das Thema Rechtsfahrgebot je nach Land sehr variabel gehandhabt werden kann, was stets die jeweilige Verkehrskultur und Gesetzeshistorie widerspiegelt.
Deutschlands Autofahrer stellen sich übrigens selbst ein Spitzenzeugnis aus. 82 % sehen sich als "gute" oder "sehr gute" Autofahrende. Sie sind also von ihren Fahrkünsten ziemlich überzeugt. Das ergab eine aktuelle und repräsentative Umfrage des ADAC.
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