Autofahren bei Glätte: Richtige Fahrweise in Kurven
Auch eine frisch geräumte Straße birgt Gefahren. Denn zum einen könnte das Taumittel noch nicht die volle Wirkung entfaltet haben. Oder es hat sich schon eine neue Eisschicht gebildet. Auch hier sollten Autofahrer vorsichtig sein.
Während größere Straßen möglicherweise schon von Schnee und Eis befreit werden konnten, kann es trotzdem noch glatte Stellen geben: Auf Brücken, Bergkuppen, auf Schleichwegen und im Wald sollte deshalb besonders vorsichtig gefahren werden.
Kurven stellen ein besonderes Risiko dar, da das Auto leicht in Rutschen kommen kann. Deshalb rät die Polizei, dass Autofahrer schon vor einer Kurve abbremsen und erst danach wieder beschleunigen. In der Kurve soll das Bremsen vermieden werden, da das Auto sonst ausbrechen könnte.
Auto gerät ins Schleudern: So verhältst du dich richtig
Gerät das Auto dennoch ins Schleudern, rät der ADAC auszukuppeln und "schnell, aber gefühlvoll" gegenzusteuern. Ruckartiges Lenken sollte unbedingt vermieden werden.
Ist das Auto festgefahren, sollte der Weg vor den Rädern freigeräumt werden. Anschließend mit dem ersten Gang vorsichtig anfahren. Drehen die Räder durch, kuppeln, zurückrollen lassen und wieder von vorn. So können Autofahrer versuchen, sich "freizuschaukeln."
Nur bei Notbremsungen sollte man voll in die Pedale gehen, und das auch nur mit ABS an Bord. Fahrer mit älteren Autos ohne den Bremsassistenten sollten besser die "Stotterbremse" nutzen, also immer wieder kurz bremsen und danach die Bremse lösen.
Freie Sicht beim Autofahren - wie viel muss ich freikratzen?
Bevor es dann losgeht, sollte das Auto von Schnee und Eis befreit werden, wenn es im Freien gestanden hat. Auch der Schnee auf dem Dach sollte dabei nicht vergessen werden. Die Massen können sich sonst beim Bremsen vom Dach lösen und auf nachfolgende Autos prallen.
Ein Guckloch reicht nicht aus. Erst wenn sämtliche Scheiben freigekratzt sind und die Sicht frei ist, sollte die Fahrt losgehen. Dabei sollte beim Eiskratzen der Motor aus bleiben sollte, wie der ADAC berichtet.
Bei laufendem Motor werden nämlich nicht nur unnötige Abgase erzeugt. Der deutsche Automobilclub warnt vor Schäden am Motor, sollte dieser dauerhaft bei Stillstand laufen. Sollte zudem die Polizei den laufenden Motor beim Eiskratzen bemerken, kann ein Bußgeld von 80 Euro fällig werden. Das kalte Wetter und Glatteis sind anstrengend genug, also lieber Freikratzen und dabei Motor aus, bevor noch ein Bußgeldbescheid reinflattert.