Darf ich im Restaurant aufs Klo, auch wenn ich kein Gast bin?

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Häufig ist eine Toilette im Restaurant die erste Anlaufstelle, wenn man dringend aufs Klo muss. Darf der Betreiber Geld vor dir verlangen, wenn du kein Gast bist?

Häufig ist das Klo in einem Lokal die einzige Möglichkeit, die Notdurft zu verrichten, wenn man unterwegs ist. Allerdings kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wenn die Inhaber einen Geldbetrag verlangen oder den Toilettengang komplett untersagen. Ist das überhaupt erlaubt? 

Darf das Personal den Zutritt zur Restauranttoilette untersagen, wenn du kein Gast bist?

Die meisten Menschen kennen diese Situation, die Blase drückt und man sucht verzweifelt nach einem stillen Örtchen. Leider ist weit und breit keine öffentliche Toilette in Sicht. Besonders stressig kann das Problem werden, wenn kleine Kinder dringend müssen. Häufig hast du keine andere Wahl und gehst in deiner Verzweiflung in das nächstliegende Lokal. Hier möchtest du jedoch keine Speisen und Getränke verzehren, sondern lediglich dein Geschäft verrichten. Bemerkt das Personal dein Vorhaben, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, weil viele Personen den Begriff "Notdurftrecht" im Gedächtnis haben und auf ihr vermeintliches Recht pochen. Allerdings gibt es in Deutschland kein derartiges Gesetz, dass man auch in dringenden Fällen ohne Weiteres eine fremde Toilette benutzen darf. Hierbei handelt es sich schlichtweg um einen Rechtsirrtum

Zwar gehört die Verrichtung der Notdurft zu den menschlichen Grundbedürfnissen und es zählt zur Menschenwürde, hierfür ein Klo nutzen zu dürfen. Allerdings fällt ein Verbot nicht unter den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Ein dringendes Bedürfnis wird im Strafgesetzbuch nicht als Notfall angesehen. Letztendlich besitzen die Restaurantbesitzer ein Hausrecht, das sie jederzeit ausüben dürfen. Somit können sie entscheiden, wem sie Eintritt gewähren und ob auch Fremde die sanitären Anlagen nutzen dürfen. Schließlich sind die Klos in den Lokalen für die zahlenden Gäste gedacht. Beliebte Ausflugslokale oder Fast-Food-Restaurants an stark frequentierten Orten leiden aufgrund ihrer Lage verstärkt unter der Nutzung von Nichtgästen, denn durch den hektischen Betriebsablauf bleibt ein heimlicher Toilettengang oftmals unbemerkt. 

Häufig lohnt es sich, vorher das Personal zu fragen, ob ausnahmsweise ein Toilettengang möglich ist. Wenn du dein Anliegen nett formulierst, wird dir nur selten der Zutritt verweigert. Wenn Kinder betroffen sind, reagieren die meisten Angestellten sowieso sehr entgegenkommend. Aufgrund des Hausrechts verlangen die Betreiber oftmals einen Geldbetrag, wenn sich Personen zur Toilette schleichen, die nicht im Lokal sitzen. Dies liegt einzig und allein im Ermessen des Inhabers. Verlangt er ein paar Münzen, solltest du sie bezahlen, schließlich hat er für den Unterhalt der sanitären Anlagen Strom, Wasser und Reinigungskosten zu tragen. Lässt dich der Wirt oder die Wirtin kostenlos die Toiletten nutzen, ist ein freiwillig bezahltes Trinkgeld eine gute Möglichkeit, sich zu bedanken. Gäste des Lokals dürfen das WC selbstverständlich kostenlos benutzen.  

Wie findest du am besten eine Toilette, wenn du unterwegs bist?

Wenn du ein dringendes Bedürfnis hast, solltest du unbedingt von einem Toilettengang in der Öffentlichkeit oder in der freien Natur absehen. Insbesondere Männer sind oftmals versucht, den nächsten Baum anzusteuern, wenn die Blase gefüllt ist. Aber Wildpinkeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wirst du erwischt, kann das Urinieren mit einer empfindlichen Strafe geahndet werden. Du bist auf der sicheren Seite, wenn du die Google Maps Funktion auf deinem Handy nutzt und dir alle öffentlichen WCs in der Nähe deines Standorts anzeigen lässt. Neben der genauen Position wird dir der schnellste Weg zur jeweiligen Toilette angezeigt. 

Alternativ kannst du in Bahnhöfen oder Einkaufszentren die sanitären Anlagen benutzen. Allerdings musst du für die Nutzung in der Regel eine Gebühr bezahlen, denn der Eigentümer ist auch hier nicht verpflichtet, die Klos und Waschgelegenheiten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Häufig weist ein Schild darauf hin, wie teuer ein Toilettengang ist. Steht im Vorraum lediglich ein Teller für Münzen ohne zusätzlichen Hinweis, musst du nicht zahlen. Allerdings freut sich auch hier das Personal über einen Obolus für seine Mühen

Besonders heikel kann es werden, wenn fremde Personen an deiner Wohnungstür klingeln und darum bitten, deine Gästetoilette benutzen zu dürfen. In diesem Fall musst du kein schlechtes Gewissen haben, wenn du das Anliegen verneinst. Schließlich hast du ebenfalls ein Hausrecht, das du nutzen solltest und deine persönliche Sicherheit muss selbstverständlich an erster Stelle stehen. Außerdem hast du keine Kenntnis darüber, ob der Fragende ehrliche Absichten hat. Vor allem ältere Menschen lassen sich gerne überreden und erlauben Unbekannten den Zutritt zur Wohnung. Ferner finden es viele Menschen ekelig, wenn Fremde das private Klo benutzen.

Vorschaubild: © Тимур Конев/AdobeStock