Ungeschützter Sex trotz Krankheit

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Ungeschützer Sex trotz Hepatitis C: Verhandlung vor dem Amtsgericht Lichtenfels. Foto: Jan Koch
Ungeschützer Sex trotz Hepatitis C: Verhandlung vor dem Amtsgericht Lichtenfels. Foto: Jan Koch

Ein 30-Jährige, die an Hepatitis C leidet, hatte mit einem Patienten im Bezirksklinikum Kutzenberg Geschlechtsverkehr. Wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung wurde sie zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Eine Ärztin sollte Licht ins Dunkel bringen. Am ersten Verhandlungstag weilte die Frau in Rumänien und konnte zum Prozessauftakt nicht als Zeugin aussagen. Aber in dem Prozess um eine Frau, die trotz Hepatitis-C-Erkrankung Ende 2011 ungeschützten Sex mit einem Mann im Bezirksklinikum Obermain in Kutzenberg hatte, wurde auf die Erinnerungen der Ärztin Wert gelegt: Es ging um die Frage, ob der Mann, der sich in eine 30-jährige Frau auf Entzug verliebte, von eben dieser vor dem Sex zu hören bekam, dass sie krank ist. Wenn nicht, drohte der Frau eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Strafrahmen für vorsätzliche gefährliche Körperverletzung reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Die 30-jährige Frau, die derzeit eine Entgiftung durchmacht, hatte schon große Erfahrungen mit Drogen gesammelt. Zu große, denn die haben sie körperlich ruiniert.
Mit der Folge, dass sie schwer - und mit der Gefahr, andere anzustecken - erkrankte. Vor einem Jahr hatte sie einen Aufenthalt im Bezirksklinikum und lernte hier einen Mann kennen. Dieser Mann, ein Steinwiesener mit gleichfalls großer Drogenvergangenheit, legte während des ersten Prozesstages keinerlei Belastungseifer an den Tag. Im Gegenteil: "Richtet nicht, auf dass Ihr nicht gerichtet werdet!", rief er Richter Thomas Pohl zu. Bei der Frage, ob er vor dem Sex gewusst habe, dass die Frau krank ist, und ob er das von ihr selbst erfahren habe, versagten seine Erinnerungen: Mal glaubte der Zeuge, sich an einen Hinweis der Frau erinnern zu können, mal wurde er diesbezüglich wieder unsicher und ruderte zurück.

Womöglich aber versuchte er, die Angeklagte zu schützen. Die 30-Jährige selbst, so lautete der Vorwurf von Staatsanwalt Christoph Gillot, soll darauf hingewirkt haben, dass der Mann vor Gericht fälschlich erzählt, Bescheid gewusst zu haben. Das würde der Angeklagten Straffreiheit bringen. Sie wirkte auch gedanklich viel sortierter als der Mann. Darum hielt sie ein Gutachter während des ersten Prozesstages auch für uneingeschränkt schuldfähig.


Vertrauliche Gespräche mit Ärztin

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich schon am ersten Prozesstag davon überzeugt, dass die junge Frau ihren Zustand verheimlicht hat. Und genau zu der Frage erhoffte sich das Gericht noch einen Hinweis von der Ärztin, mit der der Steinwiesener vertrauliche Gespräche geführt hatte. Ihr hatte er seine Verliebtheit eröffnet. Letztlich konnte die Ärztin nicht bestätigen, dass ihr Patient damals eine Andeutung gemacht hatte, wonach er davon Kenntnis gehabt hatte.

Dennoch schien sich das Bild für Richter Pohl zu fügen: "Sein Verhalten deutet darauf hin, dass die Frau ihn beeinflusst hat", war seine Einschätzung. In seinem Urteilsspruch hielt er fest, dass er fest der Meinung ist, die Frau wolle ihre Sucht besiegen. So blieb er am untersten Strafrahmen und verhängte sechs Monate Haft auf Bewährung.