Ungereimtheiten im Fall eines Reifenstechers

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Am Lichtenfelser Amtsgericht wurde das Urteil gegen den 21-Jährigen gesprochen.
Am Lichtenfelser Amtsgericht wurde das Urteil gegen den 21-Jährigen gesprochen.

Schweren Vorwürfen sah sich am Dienstag ein junger Mann aus dem westlichen Landkreis Lichtenfels im Amtsgericht ausgesetzt: Widerstand gegen Polizeibeamte, Sachbeschädigung, Besitz einer verbotenen Waffe und Inverkehrbringen verdorbener Lebensmittel. Richter Thomas Pohl oblag es, Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Fünf Zeugen halfen dabei, das Bild eines jungen Mannes zu zeichnen, der derzeit eine Gaststätte im westlichen Landkreis führt. Er war es auch gewesen, der am 7. Mai 2012 die Polizei verständigte, damit sie nach Bad Staffelstein komme und sich betrachte, was ein Messerstecher am Reifen eines parkenden Autos vollbracht hatte. Der junge Mann hatte an diesem Tag 1,9 Promille und führte sich nach Angaben der beiden Polizeibeamten, die den Reifen des parkenden Autos untersuchten, sehr wechselhaft in seiner Stimmungslage auf. "Ich fühlte mich in meiner Ehre gekränkt", sagte der Angeklagte und schilderte, dass er von der Polizeistreife der Tat verdächtigt worden sei und gegängelt wurde.


"Permanent aggressiv"

Schon mehrfach hatte der junge Mann vor Gericht gestanden, eben auch deshalb, weil er selbst Autos in einem Ort des westlichen Landkreises beschädigt hatte und überführt worden war. Die Polizeibeamtin, die ihn im Auge behielt, während ihr Kollege den zerstochenen Reifen untersuchte, konnte schildern, wie der Angeklagte eine Faust ballte, auf ihren Kollegen losgestürmt sei und ihn habe schlagen wollen. "Ich habe mich in den Angriff geworfen", schilderte die Beamtin, die im Zeugenstand von einem "permanent aggressiven" Verhalten sprach.
Später, als der Beschuldigte in die Polizeiinspektion nach Lichtenfels gebracht worden war, soll es im Haftraum zur Beleidigung eines Polizisten gekommen sein. "Ich krieg' dich, du Arschloch", so der Wortlaut, an den sich der Beamte erinnern konnte, der die Personalien des Festgenommenen aufnahm.

In großen Teilen war der Angeklagte geständig. Auch was die verbotene Waffe anbelangte, bei der es sich um einen Schlagring handelte. Diesen habe er schon als Kind von einem Gast erhalten und einfach nur behalten, ohne damit jemandem je Schaden zugefügt zu haben.

Gefährlich war das Verhalten des jungen Mannes aber doch, vor allem seinen Gästen gegenüber. Die erhielten Bier aus einem Zapfhahn, der bei weitem nicht keimfrei war. Auch bewahrte er nachweislich verdorbene Lebensmittel auf. Ob diese zur Abgabe an Gäste bestimmt waren, lässt sich nicht sagen - der Angeklagte bestritt das. "Ich hätte die nie verkauft", beteuerte der Gastwirt.


Schimmelsporen im ganzen Raum

Dennoch: Schimmelsporen verteilen sich im ganzen Raum und kontaminieren andere Lebensmittel. Darum handelt es sich auch um ein Menschen gefährdendes Delikt, wie Pohl erklärte und wie es auch die Lebensmittelkontrolle sieht. Was jedoch das Zerstechen von Autoreifen anbelangte, so blieb der junge Mann dabei, lediglich die Polizeistreife verständigt zu haben, um sie auf einen Sachzerstörer aufmerksam zu machen. In diesem Punkt ließ die Staatsanwaltschaft mit sich reden und fügte sich dem Umstand, dass sie dem Angeklagten schwer etwas nachweisen kann. Die restlichen Tatvorwürfe wurden hingegen als erwiesen erachtet.

Richter Pohl verurteilte den Mann, dem er attestierte, sehr wohl ein Suchtproblem in Verbindung mit Alkohol zu haben, zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 500 Euro Bewährungsauflage. Auch machte er ihm regelmäßiges Melden bei der Suchtberatung zur Auflage.