Die Drogen waren auch Gift für die Beziehung

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Das Lichtenfelser Amtsgericht
Das Lichtenfelser Amtsgericht

Weil er seine Freundin grün und blau geschlagen hatte, musste sich ein 32-Jähriger in Lichtenfels vor Gericht verantworten. Er schilderte die Sachlage zwar anders, was ihm jedoch nichts nutzte: Ein Jahr und drei Monate Haft lautete das Urteil, die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Es begann damit, dass der Angeklagte sich verspätete. Er kam nicht pünktlich zu seiner Verhandlung, weil er "ehrlich gesagt, a wengla Bammel" hatte. Begründet. Wegen körperlicher Übergriffe auf seine damalige Freundin wurde der 32-Jährige aus dem Landkreis Kronach am Dienstag von Richter Thomas Pohl verurteilt.
Für die junge Frau aus Lichtenfels muss die Zeit zwischen dem 27. Februar und dem 13. Juli 2012 ein Martyrium bedeutet haben. Fotos von blauen Augen und die Einschätzungen dreier Ärztinnen sprechen eine deutliche Sprache. Mehrmals, mindestens aber zu fünf Zeitpunkten, wurde der 25-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen, in den Bauch geboxt oder gegen die Rippen getreten. Belastungseifer zeigte sie nicht. Erst nach mehrmaliger Nachfrage, so die Ärztin, die in dem Prozess als Zeugin aussagte, habe die Patientin mit den Umständen ihrer Verletzungen he rausgerückt.

Auch kam die Sprache auf einen Rippenbruch, der daher rührte, wie die 25-Jährige angab, dass ihr, als sie am Boden lag, gegen den Brustkorb getreten worden sei. Ob das Opfer auch gewürgt wurde, wie es selbst behauptete, ließ sich medizinisch nicht nachweisen, jedoch schenkte Staatsanwalt Christoph Gillot dem Glauben.
Der Angeklagte hingegen beteuerte, seine Freundin niemals gewürgt zu haben. Vielmehr sei es so gewesen, dass "ständig körperliche Auseinandersetzungen" erfolgt seien. Gelegen haben soll das an Drogen wie Crystal Speed, die sowohl er als auch sie regelmäßig konsumiert hätten. Seine damalige Lebenspartnerin sei "öfters ausgeflippt", damit er Nachschub besorge.
Mit Crystal Speed und woher man es beziehen kann, kennt sich der Angeklagte gut aus. Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz war er schon mehrfach verurteilt worden. Auch wegen Beleidigung, Hausfriedensbruchs und Fahrens unter Alkoholeinfluss. Einmal verbrachte er auch Zeit im Gefängnis.
Im Grunde stritt der Beschuldigte alle Taten ab, die ihm dieses Mal vorgeworfen wurden, was den Richter nicht beeindruckte: Er verurteilte ihn zu einem Jahr und drei Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und vierfacher vorsätzlicher Körperverletzung. Allerdings auf Bewährung.
Pohl blieb damit drei Monate unter der Forderung Gillots. Er folgte allerdings dessen Forderung nach einer "spürbaren" Auflage - regelmäßigen Meldungen bei der Suchtberatung und permanente Begleitung durch einen Bewährungshelfer, nebst gemeinnütziger Arbeit. Die Stundenzahl hierfür setzte der Richter mit 150 um 50 niedriger als vom Staatsanwalt als angemessen erachtet an. Er zeigte sich davon überzeugt, dass sich der Verurteilte auch aufgrund der längst erfolgten Trennung von der Frau nichts mehr zu Schulden kommen lassen wird. MH