Trinkwasser in Burgkunstadt wieder sauber - Landkreis hebt Abkochanordnung auf

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Bei einer Kontrolle des Trinkwassers in Burgkunstadt wurden Ende August Verunreinigungen festgestellt. Nun hat das Landratsamt Lichtenfels Entwarnung gegeben.

Update vom 04.09.2024: Verunreinigtes Trinkwasser in Burgkunstadt - Landkreis hebt Abkochanordnung auf

Nach gut einer Woche ist das Trinkwasser der Stadt Burgkunstadt wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Es könne wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Lichtenfels vom Mittwoch (4. September 2024).

"Nach sorgfältigen Analysen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden", so das Landratsamt. Als weitere Abhilfemaßnahme wird das Trinkwasser der Stadt Burgkunstadt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Lichtenfels vorerst durch Chlorung aufbereitet. 

Ursprungsmeldung: Trinkwasser in Burgkunstadt verunreinigt - Landkreis mit sofortiger Anordnung

Das Landratsamt Lichtenfels warnt vor verunreinigtem Trinkwasser in Burgkunstadt: Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden bakteriologische Verunreinigungen festgestellt, wie es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch (28. August 2024) heißt.

Demnach muss das Trinkwasser in einem bestimmten Versorgungsgebiet ab sofort abgekocht werden. Die Abkochanordnung gilt, bis die Untersuchung einwandfreie bakteriologische Ergebnisse vorweist. Das dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Neben der Abkochordnung wurden weitere Sofortmaßnahmen durch die Stadt Burgkunstadt eingeleitet.

Abkochordnung in Burgkunstadt: Anweisungen beachten

Betroffen von der Abkochordnung sind laut dem Landratsamt Lichtenfels: Alte Reichsstraße, Am Gutshof, Am Modschiel, Am Sandhölzchen, An-der-Röten, Bergacker, Berglein, Bones, Breslauer Straße, Brunnengasse, Dammsiedlung, Danzinger Weg, Dr.-Bullinger-Straße, Dr.-Martin-Luther-Straße, Dr.-Pühn-Straße, Ebnether Straße, Egerer Straße, Elbinger Weg, Erlenweg, Frankenleite, Franz-Leonhard-Pregler-Straße, Großer Flügel, Hainweiherer Straße, Hans-Agath-Straße, Heckenweg, Hohes Feld, Im Äckerlein, Jakob-May-Straße, Johann-Cellarius-Straße, Johannes-Schlund-Straße, Johann-Paul-Benkert-Straße, Karlsbader Weg, Kesselweg, Kleiner Flügel, Kommerzienrat-Riexinger-Weg, Königsberger Straße, Konrad-Zeitler-Straße, Kronacher Tor, Leite, Liegnitzer Straße, Marienbader Weg, Mehringer Straße, Meuselsberg, Obristfelder Weg, Paulus-Hetzel-Straße, Philipp-Brückner-Straße, Prelles, Prof.-Kist-Straße, Reichenberger Weg, Rothenbühl, Rügersleite, Schönberg, Schrötlein, Sonnenhang, Steinacker, Stettiner Straße, Thomas-Rüblein-Straße, Tuschera, Weidnitzer Weg und Wolf-von-Schaumberg-Straße.

Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:

  • Nur abgekochtes Leitungswasser verwenden
  • Für die Zubereitung von Speisen sowie zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser nutzen
  • Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Das Leitungswasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung genutzt werden

Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht.

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