Ende Januar mischen zwei Brüder aus Altenkunstadt eine Bar auf. Dabei treten sie einen Wachmann und werfen mit Gläsern nach ihm. Jetzt muss jeder 2700 Euro egen gefährlicher Körperverletzung bezahlen.
Die gleiche Haarfarbe, die gleiche Statur - wer war jetzt aber wer? Am Dienstag hatten die Zeugen im Amtsgericht einen gar nicht so leichten Stand bei der Zuordnung von Taten zu Personen.
Ein Brüderpaar aus Alten- bzw. Burgkunstadt sorgte am 29. Januar für unerwünschte Belebung in einer Altenkunstadter Gaststätte. Darunter musste auch der Betreiber einer Agentur für Personenschutz und Wachdienst leiden. Gegen 2.30 Uhr ereignete sich im Barbereich des ersten Stocks eine Schubserei zwischen dem 31-jährigen Altenkunstadter, seinem 32-jährigen Bruder und einem weiteren Gast. Zwei gegen einen. Als ein Security-Mann hinzu trat, forderte dieser den 31-Jährigen zu Verlassen des Lokals auf. Weil dieser der Aufforderung nicht nachkam, schob ihn der Security-Mitarbeiter "mit geringem Kraftaufwand" - wie es in der Anklageschrift hieß - in Richtung des Ausgangs.
Darauf hatte der Angeschuldigte aber keine Lust und als er sich mit dem Wachmann auf Höhe der Tanzfläche im Erdgeschoss befand, drehte er sich unvermittelt um und warf eine Glasflasche in seine Richtung. Den Wachmann traf er nicht, aber dadurch packte der Mann etwas fester zu. Dann bekam er einen Tritt in den Rücken. Der Bruder des Geschobenen klinkte sich ins Geschehen ein. Bald auch mit einem Bierglaswurf. Diesmal aber landete das Glas im Gesicht des Wachmanns. Dann ergriff der gewalttätige 32-Jährige auch noch einen Stuhl und schleuderte diesen gleichfalls in Richtung des Opfers. Das Wort vom "Fertigmachen", sei zwischen den Brüdern gefallen. Dann klickten die Handschellen, denn dem Wachmann war es gelungen, unter Mitwirkung von Gästen einen Randalierer festzunehmen. Aber jetzt erhielt er wieder einen Tritt in den Rücken. Diesmal sprang ihm gleichsam mit den Füßen voraus ein Bruder in den Rücken.
Gefährliche Körperverletzung, so die Staatsanwaltschaft. Diesen Vorwurf richtete sie an beide Brüder.
Die beiden Brüder sahen sich nicht unähnlich. Lediglich der Angegriffene selbst war sich sicher, die Straftaten richtig zuordnen zu können, d. h. wahrhaftig mitteilen zu können, wer nun was getan habe. Allerdings: Er widersprach damit der Anklageschrift, die eine andere Rollenverteilung anführte. Auch die weiteren Zeugen waren sich nicht sicher, ob nun dieser oder jener trat oder warf. Was aber allseits unumstößlich war, war das Erkennen der Brüder als handelndes Duo. Noch im Gerichtssaal entschuldigten sich die beiden jungen Männer für ihr Tun bei dem Wachmann. Es klang ehrlich. Vorbestraft war das schlägernde Duo bislang noch nicht. Richter Thomas Pohl entschied auf eine Geldstrafe. 2700 Euro wird nun jeder wegen gefährlicher Körperverletzung für einen gemeinnützigen Zweck zahlen müssen.