Klage gegen B 173-Ausbau wird wohl abgewiesen: So geht es nun weiter

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Die B 173 bei Trieb (Stadt Lichtenfels). Zur Klage der Nachbarortschaft Hochstadt wird bis 21. Dezember eine Gerichtsentscheidung erwartet. Popp
Die B 173 bei Trieb (Stadt Lichtenfels). Zur Klage der Nachbarortschaft Hochstadt wird bis 21. Dezember eine Gerichtsentscheidung erwartet. Popp

Der Verwaltungsgerichtshof hat zu erkennen gegeben, dass für Hochstadts Klage gegen den geplanten Trassenverlauf wenig Erfolgsaussichten bestehen.

Es hat keine zwei Stunden gedauert, bis die mündliche Verhandlung am Freitag am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beendet war. Offiziell ist noch nicht über Hochstadts Klage entschieden. Doch das Gericht hat zu erkennen gegeben, dass die Erfolgsaussichten nicht gut sind. Mit diesem nicht überraschenden Ergebnis fuhren diejenigen, die aus Hochstadt angereist waren, zurück an den Obermain. Die nächste Woche wird endgültig Klarheit bringen.

Bis spätestens Freitag nämlich werde der Tenor der Entscheidung schriftlich niedergelegt und abfragbar sein, erklärte Claudia Frieser, Richterin am Verwaltungsgericht. Sie hatte den Vorsitz jener Sitzung des 8. Senats inne. Ein Senat ist eine Gruppe von drei Berufsrichtern. Mit der Nummerierung der Senate gehen Zuständigkeiten einher; beim 8. ist es unter anderem die für Raumordnung und Landesplanung. Die Klage Hochstadts gegen die Planfeststellung der Regierung von Oberfranken, also den Freistaat Bayern, fällt in diesen Bereich. Nach einem klarem Mehrheitsvotum beim Bürgerentscheid 2016 waren die rechtlichen Schritte eingeleitet worden.

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Die Argumentation: Der Verlauf der im Ort ungeliebten Südtrasse beeinträchtigt auf empfindliche Weise die Planungshoheit der Gemeinde, sowie Lebens- und Umweltbedingungen dort. Die Abwägung zwischen dieser und der verworfenen "Mitteltrasse", für die es einen größeren Konsens gegeben hätte, sei fehlerhaft geschehen.

Hierzu sagte am Freitag Richterin Claudia Frieser, das Gericht werde dies voraussichtlich nicht so sehen. Entscheidend sei es, dass die Abwägung innerhalb der rechtlichen Grenzen erfolgt sei, die Belange erkannt und nachvollziehbar gewichtet wurden. Dies werde vom Gericht gründlich geprüft, und theoretisch könnte man auch noch zu dem Ergebnis kommen, dass ein neuer Termin angesetzt werden muss, doch um die Erfolgsaussichten für Hochstadt stehe es nicht gut. Der Argumentation, die Trasse sei in Anbetracht geringer gewordener Fahrzeugzahlen mit zwei Fahrspuren in jede Richtung zu groß dimensioniert, setzte das Verwaltungsgericht nur eines entgegen: Dies sei bereits Gesetz und damit einzuhalten.

Der Bürgermeister von Hochstadt, Thomas Kneipp (CSU), äußerte sich in einer ersten Stellungnahme sehr sachlich: "Das ist keine Überraschung für mich." Es sei genau das eingetreten, was mehrere Rechtsanwälte vorausgesagt hätten. Er glaube, dass jetzt der juristische Teil des Straßenbauverfahrens abgeschlossen ist und die Straße so gebaut werde, wie sie planfestgestellt ist.

Bernd Priemer von der Bürgerinitiative B 173 neu sagte, es sei von vorneherein bekannt gewesen, dass sich die Gemeinde in einer schwächeren Position befindet. Über das Gehörte wolle er "erst mal eine Nacht schlafen" und dann schauen, wie es ausgeht. "Wir leben in einem Rechtsstaat, mit der Entscheidung muss man dann leben." Werde die Klage abgewiesen, seien die politisch Verantwortlichen gefordert, sich etwa um bestmöglichen Lärmschutz zu kümmern.

Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner (CSU) zeigte sich am Telefon gestern "vorsichtig optimistisch". Eine Klageabweisung wäre in seinen Augen "ein Segen für die Region". Sie würde Baurecht bis vor die Tore Oberlangenstadts bedeuten.

In einer anhängigen Privatklage, die in der selben Sitzung am Freitag zu behandeln war, kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, mit der Gemeinde Redwitz (wegen der künftigen Straßenbaulast) zu einem Vergleich.