Eine 13-Jährige aus Lichtenfels wurde von ihrem Stiefvater über Monate hinweg immer wieder mit Kochlöffeln, Schuhen und Gürteln geschlagen. Das Amtsgericht verurteilte den 51-jährigen Arbeiter jetzt zu einem Jahr auf Bewährung.
Ein Jahr Haft auf Bewährung, dazu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit - so lautete gestern das Urteil des Schöffengerichts im Fall eines 51-jährigen Arbeiters aus Lichtenfels. Nach umfangreichen Zeugenvernehmungen am Dienstag hatte das Gericht die Verhandlung gestern fortgesetzt.
Zum Hintergrund: Der 51-Jährige soll seine Stieftochter mehrmals zwischen 2010 und 2011 mit Kochlöffel, Schuh, Gürtel und mit der bloßen Hand geschlagen haben. Die daraus resultierenden blauen Flecken waren in der Schule und der Tagesstätte den Lehrerinnen und den Betreuungspersonen aufgefallen, die diese Vorgänge fotografierten und dokumentierten. Das 13-Jährige Mädchen hatte sich ihnen anvertraut und von den häuslichen Vorfällen berichtet.
Die blauen Flecken habe sie mit dem Hinweis erklärt, "weil ich nicht brav war".
Mädchen lebt in einem Wohnheim Während der gestrigen Verhandlung kam auch das gespannte Verhältnis des Stiefvaters zum Jugendamt zur Sprache. Bei einem unangemeldeten Besuch habe das Jugendamt eine seelische und emotionale Beeinträchtigung der Kinder festgestellt. Seit dem letzten Vorfall im Juni letzten Jahres lebt das Mädchen in einem Wohnheim.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung gefordert, der Verteidiger hatte sechs Monate auf Bewährung als ausreichend angesehen. Staatsanwältin Michaela Heublein sah alle Übergriffe des 51-Jährigen auf seine Stieftochter als erwiesen an. Für sie stand es außer Zweifel, dass er die Schläge auch ausgeführt hat.
Die Aussage der Mutter, das Kind habe sich die blauen Flecken beim Stoß gegen eine Tischkante zugezogen, sei eine reine Schutzbehauptung. Nach Ansicht der Staatsanwältin hat der 51-Jährige die Schläge als eine Art Erziehungsmaßnahme bei Fehltritten wie "Zimmer nicht aufgeräumt" angesehen.
Durch die Probleme zu Hause konnte sich das Mädchen in der Schule nicht konzentrieren. "Das Mädchen war so verängstigt, dass es von zu Hause weg wollte", sagte Heublein.
Anders sah es die Verteidigung: Das Kind sei niemals mit Kochlöffel, Schuh oder Gürtel geschlagen worden. Dem 51-Jährigen sei nur in zwei Fällen die Hand in einer Affektsituation ausgerutscht. Das habe seine Lebensgefährtin auch zugegeben. Der Anwalt übte Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Kindes. Nicht jede Verletzung, nicht jedes Hämatom sei auf Körperverletzung zurückzuführen.
Nicht alles, was in der Erziehung schief lief, sei auf seinen Mandanten zurückzuführen. Das Kind sei mit Sicherheit nicht von ihm gequält worden, lautete das letzte Wort des 51-Jährigen.
Keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Kindes hegte das Gericht. Es sprach den 51-Jährigen schuldig wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in sieben Fällen, mit vorsätzlicher Körperverletzung.