Zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilte das Kulmbacher Amtsgericht einen 25-Jährigen. Der junge Mann hatte 800 Euro mit dem Verkauf der Drogen verdient. Was die beim Menschen anrichten, wurde in der Verhandlung deutlich.
Wegen Handeltreibens mit Crystal Speed in neun Fällen hat das Amtsgericht in Kulmbach einen 25-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (200 Tagessätze zu jeweils zehn Euro) verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht den Verfall von 800 Euro an. Diesen Betrag hatte der Mann mit dem Verkauf der Drogen erlöst.
Was der Konsum von Crystal Speed anrichtet, das stellten die beiden Zeugen, eine junge Frau und ein ebenfalls 25-jähriger Mann, eindrucksvoll unter Beweis: Beide müssen zur Linderung der Symptome langjährigen Drogenkonsums in entsprechenden Einrichtungen untergebracht werden.
"Heilen kann man das nicht mehr" "Heilen kann man das nicht mehr", sagte Richterin Sieglinde Tettmann.
Wenn der angeklagte Kulmbacher dennoch mit einer Geldstrafe davon kam, dann nur deshalb, weil er nicht vorbestraft ist und das Gericht die Verurteilung nur auf die Spitze des Eisbergs beschränkt hat. Nur diese Spitze, das sind genau neun Fälle des Handels mit Crystal Speed, konnte mit absoluter Sicherheit nachgewiesen werden. Ursprünglich waren einmal fast 80 Fälle angeklagt. Doch die neun kriminellen Geschäfte mit jeweils etwa einem Gramm reichen zur Verurteilung aus. Immerhin entspricht ein Gramm zehn Konsumeinheiten der gefährlichen Droge.
Zu Unrecht beschuldigt? Der Mann hatte während der beiden Verhandlungstage angegeben, dass er zu Unrecht beschuldigt werde. Er habe mit Drogen überhaupt nichts zu tun", sagte der Angeklagte und weiter: "Die Zeugen lügen."
Die beiden Zeugen waren sich allerdings ganz sicher, Crystal Speed vom Angeklagten erworben zu haben.
Per SMS habe man die Übergabe vereinbart, getroffen habe man sich dazu dann irgendwo im Umfeld der Kulmbacher Stadthalle.
Die Zeugen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, seien sich absolut sicher gewesen; es gebe keinen Grund, warum sie den Angeklagten zu Unrecht hätten belasten sollen.
So konnte sich einer der beiden Zeugen noch ganz genau erinnern, zwischen März und August 2013 sechs mal ein Gramm Crystal erworben zu haben. Woher der Angeklagte die Drogen bezogen hatte, wusste der Mann nicht. Er war sich aber ganz sicher, dass er außer ihm noch andere Abnehmer hatte.
Wäre es bei den ursprünglich angeklagten Mengen geblieben, dann hätte an einer Freiheitsstrafe kein Weg mehr vorbei geführt, sagte Richterin Sieglinde Tettmann.
Mit Staatsanwalt einig Die Geldstrafe resultiere auch aus der Tatsache, dass der Angeklagte keinen Eintrag
im Bundeszentralregister hatte, das heißt, er ist nicht vorbestraft. Die niedrige Tagessatzhöhe begründete die Juristin damit, dass der Angeklagte derzeit von Hartz IV leben muss und bei Verwandten wohnt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung habe er nicht, strebe eine solche nach eigenen Aussagen aber noch an.Das Urteil von 200 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro entspricht exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Neben dem Verfall von 800 Euro, die er als Verdienst erzielt hatte, muss der Angeklagte nun auch noch die Kosten der Verhandlung übernehmen.