Wenn es für für private Waldbesitzer unzumutbar wird

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Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollten morsche Bäume an Straßen und Wegen beseitigt werden.Jürgen Valentin
Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollten morsche Bäume an Straßen und Wegen beseitigt werden.Jürgen Valentin

Eigentum verpflichtet. Das gilt auch für Waldbesitzer, die in die Bredouille geraten können, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen.

Auf was zu achten ist, darüber informierte die Waldbesitzervereinigung (WBV) Kulmbach-Stadtsteinach in den vergangenen Wochen in insgesamt neun Gebietsversammlungen. Zum Abschluss dieser alljährlichen Inforeihe wies Stadtförsterin Carmen Hombach in Vertretung des erkrankten Referenten und WBV-Försters Jerrit Biewald in der Windischenhaiger Gaststätte Hereth-Hahn auf die unterschiedlichen Gefahrenquellen hin. Die erstreckten sich von Bäumen und Sträuchern über Holzpolter bis hin zu Grenzsteine, die man an Wander-, Rad- oder Mountainbikestrecken ebenso findet wie an Parkplätzen oder Straßen.


Regelmäßige Kontrolle


Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht gesetzlich nicht bis ins Detail geregelt ist, so müssen private Wald- und Grundstücksbesitzer dennoch regelmäßig ihre Bestände kontrollieren und sollten die Ergebnisse möglichst auch schriftlich dokumentieren. Hierfür gibt es auf der WBV-Homepage sogar ein Formblatt zum Herunterladen.

Werden beispielsweise durch Klopfen an den Stamm morsche Bäume entdeckt, können derartige Gefahrenquellen zwar ganzjährig, aber erst dann beseitigt werden, wenn nicht in die Belange des Natur- beziehungsweise Tierschutzes eingegriffen wird. Sollte dies der Fall, dann hilft oftmals nur eine großzügige Sperrung des Gefahrenbereiches. Aber es gibt auch Unzumutbares für private Waldbesitzer, wie die jährliche Entfernung von Raupennestern des Eichenprozessionsspinners in Siedlungsnähe. In derartigen Fällen muss jedoch durch Schilder auf die Gefahrenquelle hingewiesen werden.


Waldpflegevertrag kann helfen


Ausgenommen von der Verkehrssicherungspflicht sind laut einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2012 indes Waldgebiete, durch die keine öffentlichen Wege oder Straßen führen. Allerdings haftet der Waldbesitzer auch hier für die von ihm geschaffenen Gefahren, die zum Beispiel bei Waldarbeiten oder das Aufschichten von Holzpolter entstanden sind.

Auf der sicheren Seite sind private Waldbesitzer mit einem Waldpflegevertrag, einem vom WBV angebotenen Rundum-sorglos-Paket, das von den Mitgliedern immer mehr nachgefragt wird.

Von einer erfreulichen Entwicklung der Waldbesitzervereinigung Kulmbach-Stadtsteinach mit steigenden Mitgliederzahlen berichtete Geschäftsführer Theo Kaiser in den neun Gebietsversammlungen. Angesichts der hohen Nachfrage freuten sich die WBV-Mitglieder auch über "Verkaufserlöse auf gleichbleibend hohem Niveau". Rund 35 000 Festmeter Nutzholz verkaufte die WBV 2017. Dass das angestrebte Verkaufsziel von 40 000 Festmetern nicht erreicht wurde, lag laut Theo Kaiser an den schwierigen Witterungsverhältnissen. Durch die vielen Niederschläge war der Boden derart aufgeweicht, dass vorgesehene Waldarbeiten nicht oder nur in beschränktem Maße durchgeführt werden konnten.


Frostperiode bietet optimale Voraussetzungen


Aktuell herrschen aufgrund der Frostperiode optimale Voraussetzungen, so dass die von der WBV beauftragten Subunternehmer an der Leistungsgrenze arbeiten. "Allerdings kann man auch Holzhauer nicht klonen, weshalb wir nicht alle Anfragen erfüllen können", wies Theo Kaiser auf die beschränkten Kapazitäten an Personal und Maschinen hin.

Sehr gut entwickelt hat sich der Verkauf von Brennholz auch an Kleinabnehmer. Selbstabholer können sich in der Geschäftsstelle in Langenstadt mit ofenfertigen Hart- oder Weichholz versorgen. Weitere Infos unter der Rufnummer 09228 /456.


Problem Monuntainbiker


Auch im Landkreis Kulmbach gibt es einige Waldstücke, in denen Mountainbiker in Eigenregie und oftmals ohne Wissen der Besitzer Trailstrecken mit Sprungschanzen und anderen künstlichen Hindernissen geschaffen haben.

Stadtförsterin Carmen Hombach zeigte in der WBV-Versammlung zwar Verständnis für die sportlichen Aktivitäten und möchte diese eigentlich auch nicht einschränken. Komme es auf derartigen Routen allerdings zu Unfällen, dann hafte der Waldbesitzer. Carmen Hombach riet deshalb allen Waldbesitzern, ihre Bestände entsprechend zu kontrollieren.


Akku-Geräte im Kommen


Im Kommen sind laut Förster Ingo Krause Akku-Sägen und -Pflegegeräte bei der Waldarbeit. Im Vergleich zu herkömmlichen Benzinern überzeugten Akku-Geräte durch ihr Gewicht, die geringere Lautstärke und günstigere Betriebskosten.

Zudem sind sie laut Krause verschleiß- und wartungsarm und erzeugen keine giftigen Abgase. Durch die Kosten für leistungsfähige Akkus, die auch als Rucksack getragen werden können, sind seien derartige Maschinen in der Anschaffung aber teurer als Benziner.

Die Frage "Akku-Geräte in der Waldarbeit - geht das?", mit dem sein Vortrag überschrieben war, beantwortete Ingo Krause mit einem klaren "Ja". Der Forstexperte schränkte aber ein, dass diese Alternative derzeit nur in schwächeren Beständen und bei Bäumen mit einem Durchmesser von maximal 20 Zentimeter zu empfehlen ist.

Interessierte sollten mit dem Kauf allerdings bis nach der Interforst-Messe im Juli 2018 warten, wo sicherlich weitere leistungsfähigere Neuheiten vorgestellt werden.

Wissenswertes aus der Forstverwaltung und über Fördermöglichkeiten gab es von Andreas Pöllath. Er informierte ferner über die Ausbreitung und Bekämpfung des asiatischen Laubholzbocks.