Im Fall der im Himmelkroner Freibad ertrunkenen Vanessa hat der Staatsanwalt Freispruch gefordert.
Staatsanwalt Daniel Götz hat im Prozess um die in Himmelkron ertrunkene Vanessa Freispruch für den Bademeister und die Betreuerin gefordert. In seinen Augen habe im kritischen Moment keine Aufsichtspflicht für den Bademeister bestanden. Stattdessen sei die Betreuerin des Vereins für die Kinder verantwortlich gewesen. Selbst wenn der Bademeister zum Zeitpunkt des Unglücks am Beckenrand gewesen wäre, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass das Unglück verhindert hätte werden können.
Auch bei der Betreuerin sieht der Staatsanwalt im Höchstfall ein Augenblicksversagen, da die Frau Geld für die Kinder holen wollte, um ein Eis zu kaufen. Nur wenn die Betreuerin direkt am Beckenrand gestanden wäre, als Vanessa unterging, hätte sie das Unglück noch verhindern können.
Eltern-Anwälte beharren auf Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Anders als der Staatsanwalt sehen die beiden Vertreter der Eltern Vanessas durchaus eine Schuld bei den beiden Angeklagten. So habe sich die Betreuerin nicht ausreichend bei den Eltern im Vorfeld informiert, ob Vanessa schwimmen könne. Außerdem habe sie sich vom Schwimmerbereich entfernt, wo sich Vanessa aufgehalten hatte.
Dem Bademeister werfen sie vor, dass er keinen Grund gehabt hätte, seine Aufsicht zu unterbrechen. Angeblich habe er einen Katalog ins Kassenhäuschen gebracht, statt das Becken zu beobachten. Wäre er am Beckenrand gestanden, so wäre es nach Ansicht der Eltern-Anwälte noch möglich gewesen, Vanessa rechtzeitig aus dem Wasser zu ziehen. Nach ihrer Ansicht haben sich die beiden Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
Während des Plädoyers verließ Vanessas Mutter tränenüberströmt den Sitzungssaal. Nach Beendigung des Plädoyers wurde die Sitzung daher unterbrochen.
Den ausführlichen Bericht über den Verhandlungstag finden Sie hier.
Wenn es erlaubt ist, jugendliche Alkohol-Testkäufer in Supermärkte zu schicken, um die Aufmerksamkeit von Verkäuferinnen zu testen ob sie auch den Alternsnachweis kontrollieren, dann muss es doch auch möglich sein, Schein-Ertrinkende in Schwimmbäder zu schicken, um die Aufmerksamkeit von Bademeistern auf die Probe zu stellen. Schon oft habe ich mit meinen eigenen Kindern erlebt, dass in Freibädern der Bademeister weit und breit nicht zu sehen ist oder sich angeregt und total abgelenkt mit Badegästen unterhält.
Und während die Verkäuferin wegen eines alberenen Räuber-und-Gendarm-Spiels ihren Job riskiert, kommt ein Bademeister mitsamt Betreuerin bei einem tödlich verlaufenen Ernstfall mit Freispruch davon. Also irgendwas läuft doch verkehrt in Deutschland!
Also mit Verlaub - aber in erster Linie sind mal die Eltern für das Kind verantwortlich. Man kann nicht Kinder irgendwohin schicken und so die Aufsichtspflicht einfach so weiterschieben.
Auch du bist für deine Bangerdn erst mal selbst verantwortlich ,also nix mit Sonnenbaden und Biersaufen .