Schwere Körperverletzung lässt sich nicht rekonstruieren

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Nur einen Faustschlag ins Gesicht seines Kontrahenten gab der Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht Kulmbach zu. Foto: Symbolbild/dpa
Nur einen Faustschlag ins Gesicht seines Kontrahenten gab der Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht Kulmbach zu. Foto: Symbolbild/dpa

Nicht mehr genau rekonstruiert werden, können die Gewalttaten in der Oberen Stadt im November 2013. Das Verfahren gegen einen 42-jährigen Türken wurde deshalb vom Amtsgericht Kulmbach gegen eine Geldauflage zugunsten des Tierheims eingestellt.

Die Schlägerei in der Oberen Stadt hat am Freitag das Amtsgericht in Kulmbach beschäftigt. Weil der genaue Tathergang aber nicht mehr zu klären war und das vermeintliche Opfer gar keine Bestrafung des Angeklagten wollte, stellte Richterin Sieglinde Tettmann das Verfahren gegen einen 42-jährigen Türken aus der Gemeinde Mainleus ein. Als Auflage muss der Mann 300 Euro an das Kulmbacher Tierheim überweisen.

Der Türke soll am 9. November des vergangenen Jahres im "Bermudadreieck" zwischen den Kulmbacher Szene-Kneipen Pina, Sohle und Sultan einen 37-jährigen Russen ohne Grund brutal niedergeschlagen haben. Angeklagt war der Mann wegen einer gefährlichen Körperverletzung, weil er das am Boden liegende Opfer noch getreten und dabei schwer verletzt haben soll.
Von einem Nasenbeinbruch war die Rede und von einer Wunde am Kinn, die im Kulmbacher Klinikum sofort genäht werden musste.

Zwischen den Streithähnen soll es schon im Vorfeld der Tat immer wieder gekracht haben. Der Russe hatte in den türkischen Kneipen Lokalverbot. Offiziell, weil er Freunde gesucht hat, vermutlich aber um zu provozieren, war er auch am 9. November aufgetaucht. Prompt gab es Ärger. Draußen auf der Straße gerieten die beiden aneinander. Einen Faustschlag ins Gesicht räumte der Angeklagte ein, schließlich sei der Rivale außer sich gewesen, habe sich aggressiv verhalten und so laut herumgeschrien, dass trotz mitternächtlicher Stunde binnen kürzester Zeit an die 50 Personen zusammen gekommen waren.

Opfer mit 2,4 Promille

Einen Fußtritt will der Angeklagte dem vermeintlichen Opfer aber nicht verpasst haben. "Er ist von selbst umgefallen, weil er so betrunken war", sagte der 42-Jährige. Tatsächlich ermittelte die Polizei später beim Opfer eine Blutalkoholkonzentration von 2,4 Promille.

Einen ganz anderen Tathergang als der Angeklagte schilderte das vermeintliche Opfer. Es habe zunächst einen Faustschlag ins Gesicht bekommen und sei dann zu Boden gegangen. Danach habe der Angeklagte zugetreten. Er selbst habe nicht zugeschlagen, was wiederum der Angeklagte verneinte. Per Attest konnte der Angeklagte sogar einen heftigen Schlag mit Verletzungsfolgen gegen seinen Kopf nachweisen.

Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach wollte von dem vermeintlichen Opfer wissen, ob es an einer Bestrafung seines Mandanten interessiert sei. "Nein, an einer Bestrafung sei er nicht interessiert, vielmehr soll das Ganze jetzt einfach gut sein", antwortete der Kontrahent des Türken überraschend und bewahrte Letzteren damit letztlich vor einer Bestrafung.

Allerdings war der Mann, obwohl er ja Opfer und nicht Täter gewesen sein will, auch schon gegenüber den Polizisten nicht besonders kooperativ. "Er wollte, dass seine Verletzungen nicht dokumentiert werden", sagte einer der herbeigerufenen Polizisten, der damals mit als erster an Ort und Stelle war. Auch habe der Russe alles selbst regeln wollen und klar zu verstehen gegeben, dass er keine Polizei brauche.

Weil der angeklagte Türke einen Faustschlag zugegeben, der Fußtritt aber letztlich nicht nachzuweisen war, weil es sich um eine spontane Tat gehandelt und das Opfer keine Bestrafung des Angeklagten wollte, stellte Richterin Sieglinde Tettmann das Verfahren kurzerhand ein. Und das, obwohl der Türke schon zwei Mal wegen Schlägereien vorbestraft war.

Sogar Ratenzahlung eingeräumt

Als Geldauflage legte Tettmann einen Betrag von 300 Euro zu Gunsten des Kulmbacher Tierheims fest. Weil der Angeklagte gerade nicht flüssig ist, räumte sie ihm sogar die Möglichkeit ein, das Geld in sechs Raten zu bezahlen.