Kurioses Urteil gegen Kulmbacher Kupferdieb

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Die Besonderheiten der Rechtsprechung haben einen 25-Jährigen vor dem Gefängnis bewahrt. Beispielfoto: Arne Dedert dpa
Die Besonderheiten der Rechtsprechung haben einen 25-Jährigen vor dem Gefängnis bewahrt. Beispielfoto: Arne Dedert dpa

Trotz einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren kommt ein 25-jähriger aus dem Landkreis Kulmbach am Amtsgericht mit Bewährung davon. Eine Trunkenheitsfahrt macht es möglich.

Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betrugs in jeweils 18 Fällen hat das Amtsgericht am Dienstag einen 25-jährigen Arbeiter aus Kulmbach zu einem Jahr und acht Monaten sowie zu neun Monaten jeweils auf Bewährung verurteilt.

Formal können die beiden Freiheitsstrafen nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden, weil der Angeklagte zwischen der Straftatenserie noch eine Trunkenheitsfahrt unternommen hatte, die ein anderes Gericht bereits per Strafbefehl abgeurteilt hat. So kommt es zu der kuriosen Situation, dass der Angeklagte zwar insgesamt zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt wurde, aber trotzdem Bewährung bekommt, was bei Strafen von über zwei Jahren sonst nicht mehr möglich ist.

Der Angeklagte hatte eingeräumt, bei seinem Arbeitgeber, einem Dachdeckerbetrieb im Landkreis Kulmbach, über einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren in mindestens 18 Einzelfällen über 1,1 Tonnen Kupfer gestohlen und für rund 5000 Euro an einen Altmetallhändler verkauft zu haben.

Er habe damit seine Schulden tilgen wollen, sagte der Mann. Er räumte die Taten nicht nur offen ein, sondern gab auch zu, dass es wohl noch mehr als die angeklagten 18 Einzelfälle gebe.


Bis zu 100 Kilogramm eingepackt

Bereits 2010 hatte der Mann ein Praktikum bei dem Bedachungsgeschäft gemacht, 2011 eine Ausbildung zum Klempner begonnen. Das Kupfer lagerte in einer Halle, zu der jeder Beschäftigte Zugang hatte. Es sei lange niemandem aufgefallen, dass er immer wieder gepresstes Neukupfer in seinen Wagen einlädt. Interessant ist, dass die einzelnen Mengen bei den 18 Fällen mehr und mehr zunahmen. So begann der Mann bereits im Dezember 2011 mit 13 Kilogramm und steigerte sich innerhalb eines Jahres auf Einzelmengen von bis zu 100 Kilogramm.

Im Sommer 2013 hatte der Arbeitgeber dann Verdacht geschöpft und eine Überwachungskamera in der Lagerhalle installiert. Tatsächlich packte der Angeklagte wieder einmal Kupfer ein, diesmal waren es 75 Kilogramm.
Tags darauf wollte er seine Beute beim Altmetallhändler in Kulmbach für 350 Euro verhökern, da schlugen die Polizeibeamten zu und nahmen den Mann erst einmal fest. Der Arbeitgeber sprach sofort eine fristlose Kündigung aus.

Ob der Angeklagte auch mit Gelddiebstählen in der Firma in Verbindung steht und ob er auch einen Altmetallhändler in Kronach beliefert hatte, wurde in der Verhandlung nicht geklärt. Der Leiter der Ermittlungen von der Polizeiinspektion Kulmbach hatte das ins Gespräch gebracht. Dem Beamten zufolge sei der Angeklagte bei seiner Festnahme kooperativ gewesen und habe schnell alles zugegeben. "Er hat jedenfalls keine Zicken gemacht", so der Polizist.

Im Nachhinein könnte man es nun als Glücksfall werten, dass der Angeklagte im Mai in Nürnberg mit über 1,8 Promille mit seinem Auto unterwegs war und dafür im Juli einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr über 2400 Euro und eine Führerscheinsperre von 13 Monaten erhielt.


Noch nicht bezahlt

Da der Strafbefehl noch nicht ganz bezahlt war, musste er in das jetzige Urteil einbezogen werden. Somit standen nur die Straftaten bis zum Mai 2013 zur Verurteilung. Alles was nach dieser Zäsur vorgefallen war, gilt nicht als gesamtstrafenfähig. Für die Taten nach Mai 2013 - es handelt sich nochmal um zwei größere Kupferdiebstähle - musste eine eigenständige Strafe gebildet werden. Nur dadurch wurde es für die Kammer unter Vorsitz von Nicole Allstadt möglich, beide Strafen auf Bewährung auszusprechen.

Die Staatsanwaltschaft hatte das zuvor noch anders gesehen und auf zusammen zweieinhalb Jahre ohne Bewährung plädiert.

Verteidiger Ralph Pittroff forderte das Gericht auf, seinem Mandanten noch einmal eine Chance zu geben und plädierte auf ein Jahr und neun Monate mit Bewährung.

Zusätzlich zu den ausgesprochenen Bewährungsstrafen muss der Angeklagte als Auflage 480 Euro an die Geschwister-Gummi-Stiftung bezahlen.

Richterin Nicole Allstadt bejahte das gewerbsmäßige Handeln des Angeklagten, berücksichtigte aber auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war und in sozial geordneten Verhältnissen lebt.