Das Gebäude in der E.-C.-Baumann-Straße steht bereits zum zweiten Mal zum Verkauf vor dem Bayreuther Amtsgericht an. Hinter dem Insolvenzverfahren des Traditionsbetriebs steckt eine recht undurchsichtige Geschichte.
Freitag in der Bayerischen Rundschau, Seite 29: Unscheinbar steht die Ankündigung der Zwangsversteigerung im Anzeigenteil. Ein Gebäude mit Freifläche in der E.-C.-Baumann-Straße 24 kommt unter den Hammer. Verkehrswert: 535.000 Euro. Das Produktionsgebäude der Metzgerei Weiß wird jetzt schon zum zweiten Mal in einer Versteigerung angeboten.
Die Insolvenz der Metzgerei hatte im Jahr 2012 für Schlagzeilen gesorgt. Die rechtliche Lage ist kompliziert, Insolvenzverwalter Robert Wartenberg von der Anwaltskanzlei Raab und Kollegen aus Bamberg erklärt die Zusammenhänge: So muss man zwischen Betrieb und Grundstück unterscheiden. Das Grundstück in der E.-C.-Baumann-Straße 24 gehört Thomas Weiß. Gegen ihn läuft ein Zwangsversteigerungsverfahren, das von der Kulmbacher Bank betrieben wird.
Das betrifft aber nur das Anwesen.
Klage läuft noch Robert Wartenberg ist dagegen für den Betrieb der Metzgerei zuständig. "Und der wurde kurz nach Verfahrenseröffnung eingestellt." Das war bereits 2012. Der Insolvenzverwalter sah keine Möglichkeit, die Metzgerei fortzuführen. "Wir wickeln jetzt den Rest noch ab."
Allerdings läuft in der Sache eine Klage vor dem Landgericht Bayreuth gegen den früheren Rechtsanwalt von Thomas Weiß, Jürgen Reus, und die Rechtsanwalt Reus GmbH. Denn Wartenberg ist der Ansicht, dass Beratungsfehler seitens des Thurnauer Rechtsanwalts vorliegen.
Der sei im Laufe des Verfahrens auf eine umstrittene Idee gekommen: So gab es früher die Weiß GmbH, die die
Wurstwaren hergestellt und die Filialen betrieben hat. Dann wurde einfach die Thomas Weiß Unternehmensgesellschaft gegründet.
Mit juristischen Finessen seien Produktion und Filialnetz getrennt worden. Die UG habe die Firmeneinnahmen eingstrichen und die Filialen auf eigene Rechnung weitergeführt.
Ein Unding Ein Unding in den Augen des Insolvenzverwalters. Denn unter normalen Umständen hätte er den Betrieb und die Filialen noch drei Monate fortführen und einen Käufer suchen können. "Nur für einen Produktionsbetrieb ist das schwer." Durch die Aktion sei ihm also die Fortführung des Betriebs erschwert und Haftungsmasse entzogen worden - und damit letztlich Gelder, die den Gläubigern (Lieferanten, Mitarbeitern) zugekommen wären.
Er hat die Hoffnung, durch die Klage etwas Geld zu bekommen - gegebenenfalls über die Berufshaftpflicht des Rechtsanwalts.
Bordihn: Verworrenen Sache Ums Geld geht es auch der Kulmbacher Bank, die die Hausbank der Metzgerei war und wegen offener Forderungen im März 2012 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte.
Der Vorstand der Kulmbacher Bank, Dieter Bordihn, spricht von "einer verworrenen Sache". Es sei unglaublich, wie viele Unterlagen die Bank in der Angelegenheit schon bearbeitet habe. Es sei eine Taktik von Rechtsanwalt Reus gewesen, Anwälte und Richter "mit Müll zu überschütten".
Zur Zwangsversteigerung des Gebäudes erklärte Bordihn, dass es sich bereits um den zweiten Termin handelt. "Es gab schon einen Interessenten, aber dessen Gebot war zu niedrig." Für den neuen Termin, der für 30.
April am Amtsgericht in Bayreuth angesetzt ist, gelte dann mit Blick auf den Verkehrswert die Fünf-Zehntel-Grenze. Sprich: Das Mindestgebot liegt bei rund 270.000 Euro.
Neuer Rechtsanwalt Mittlerweile wird Thomas Weiß nicht mehr von Jürgen Reus vertreten, sondern von Rechtsanwalt Werner Brandl aus Kulmbach. Der wollte die Vorgänge nicht weiter kommentieren. Thomas Weiß sagte lediglich: "Da müsste ich ein Buch drüber schreiben. Das ist eine Geschichte, die glaubt in Kulmbach keiner."
Einspruch gegen Strafbefehl Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Metzgerei Weiß ist vor dem Amtsgericht Hof noch ein Strafverfahren anhängig.
Die Staatsanwaltschaft Hof hat seit 2012 gegen Firmenchef Thomas Weiß wegen Insolvenzverschleppung ermittelt und, so Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Schmidt, einen Strafbefehl beantragt. Wie Justizsprecher Bernhard Heim mitteilt, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Nachdem gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt worden ist, wird demnächst ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung bestimmt.