Schleppte sich mit Wunde weiter: Jungwolf in Oberfranken nach Schuss tot

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Pfoten von Wolf
Die beiden Vorderpfoten eines jungen Wolfs sind am 20.07.2017 in einem Gehege im Wildpark Schorfheide in Groß Schönebeck (Brandenburg) zu sehen.
Pfoten von Wolf
Patrick Pleul (dpa)
Kreis Bayreuth: Toter Jungwolf entdeckt - wohl erschossen
Wolf
Armin Weigel/dpa

Im Oktober wurde in einem Wald ein junger Wolf mit einer Verletzung entdeckt, die auf eine Schusswunde hindeutet. Die Polizei hat nun neue Erkenntnisse zu diesem Fall veröffentlicht.

Update vom 7.11.2025: Jungwolf stirbt nach Schuss - Polizei sucht nach Verdächtigem

Ein in Oberfranken tot gefundener Jungwolf ist laut Polizei angeschossen worden und anschließend gestorben. Nach der Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin stehe fest, dass es sich bei der Verletzung des Mitte Oktober gefundenen Tiers um eine Schusswunde handle, sagte ein Polizeisprecher.

Nachdem er angeschossen wurde, sei der Wolf allerdings nicht sofort tot gewesen, sondern habe sich noch ein wenig weiter geschleppt. Gestorben sei er dann, nach Erkenntnissen aus der Obduktion, an Auszehrung.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln den Angaben zufolge wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Einen konkreten Verdächtigen gebe es nach dem Fund im Staatsforst nahe dem Pegnitzer Ortsteil Troschenreuth bisher nicht, sagte der Polizeisprecher. Auch Hinweise auf die verwendete Schusswaffe hätten die Ermittler bislang nicht.

Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier, das nicht ohne Weiteres abgeschossen werden darf. Ausnahmen von den Schutzbestimmungen seien «nur im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden».

Darüber hinaus wäre ein Abschuss zulässig, wenn sich ein Wolf für den Menschen gefährlich verhielte und eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben 

Ursprungsmeldung vom 17.10.2025: Wolf im Kreis Bayreuth mutmaßlich erschossen - Abschuss nur im Einzelfall erlaubt

Schlimmer Verdacht: In Oberfranken ist möglicherweise ein Jungwolf erschossen worden. Wie die Polizei mitteilte, fand ein Zeuge am Donnerstag im Staatsforst nahe dem Pegnitzer Ortsteil Troschenreuth das tote Tier.

Nach ersten Erkenntnissen könnten die Verletzungen möglicherweise von einem Schuss stammen. Der Kadaver sei deshalb sichergestellt worden. Wie in einem solchen Fall üblich, werde das Tier nun im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin untersucht. 

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln den Angaben zufolge wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. 

Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier. Ausnahmen von den Schutzbestimmungen seien «nur im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden».

Darüber hinaus wäre ein Abschuss zulässig, wenn sich ein Wolf für den Menschen gefährlich verhielte und eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben bestünde, heißt es beim Landesamt für Umwelt (LfU).