Supermärkte und Discounter verweigern die Annahme von Leergut mit Pfand – oft zu Unrecht, wie die Verbraucherschützer meinen.
Müssen Einzelhändler zerdrückte Pfanddosen zurücknehmen? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart musste sich mit dieser wichtigen Alltagsfrage beschäftigen. Die Richter des zweiten Zivilsenats stärkten die Verbraucherrechte bei der Pfandrückgabe: Der Discounter Lidl muss auch zerdrückte Pfanddosen zurücknehmen.
Kann Lidl die Annahme deformierter Pfanddosen verweigern?
Die Richter machten allerdings eine wichtige Einschränkung: Lidl muss zerdrückte Pfanddosen nur dann zurücknehmen, wenn das Pfandlogo sowie der Barcode auf der Verpackung noch sichtbar und lesbar sind.
Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt (Urteil vom 15.06.2023, Az.: 2 U 32/22). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Lebensmitteldiscounter Lidl, der die Rücknahme von deformierten Dosen verweigerte.
Mit der Entscheidung ist die Praxis des Discounters verworfen und die Rücknahmepflicht für zerdrückte Einwegpfandverpackungen bekräftigt.
Darf der Handel nur die Originalform akzeptieren?
Ein Lidl-Kunde wollte deutlich deformierte Pfanddosen zurückgeben. Dies verweigert der Mitarbeiter mit der Begründung, die Dosen wären entweder mutwillig beschädigt oder aus einem Pfandautomaten entwendet, also doppelt zurückgegeben worden.
Der Lebensmitteldiscounter vertrat die Auffassung, es seien nur Verpackungen zurückzunehmen, die die gleiche Form aufweisen, wie die in Verkehr gebrachten Verpackungen.