Um rund 9500 Euro hat ein langjähriger Kassier von 2010 bis 2013 das Konto seines Vereins im Landkreis Kulmbach erleichtert. Vor Gericht zeigte sich der frühere Schatzmeister reumütig. Richterin Sieglinde Tettmann verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
"Das war doch klar, dass das irgendwann herauskommt", sagte Amtsrichterin Sieglinde Tettmann am Freitag, als dem 42-Jährigen vor dem Amtsgericht in Kulmbach der Prozess gemacht wurde.
Weil der Mann das erste Mal in seinem Leben verurteilt wurde, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Ein Jahr und acht Monate wegen Untreue in 36 Fällen lautete das Urteil. Zusätzlich muss der Mann 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Über drei Jahre ging alles gut. In 36 Einzelfällen hatte der Mann Beträge zwischen 50 und 1000 Euro entweder auf sein Privatkonto umgeleitet oder auf das Konto seines Sohnes oder eines Freundes überwiesen. Auch einige Barabhebungen am Geldautomaten wurden festgestellt. Drei Jahre merkte keiner etwas, auch nicht die Revisoren. Den Gesamtschaden listete die Staatsanwaltschaft auf exakt 9445 Euro auf.
"Mir ist alles aus den Fugen geraten", sagte der Anklagte.
Haus gebaut, Frau weg, zwei Kinder in Ausbildung: "Ich war mit der ganzen Situation völlig überfordert." Mit der Bank habe er damals gesprochen, konnte aber keine Einigung erzielen.
"Ging nicht um schönes Leben" "Mir ging es nicht darum, mir ein schönes Leben zu machen, ich wollte einfach nur über die Runden kommen", beteuerte der sichtlich zerknirschte Ex-Kassier, der 30 Jahre lang Mitglied in dem Klub war, davon viele Jahre im Vorstand.
Niemand hatte ihm das zugetraut, deshalb waren etwaige Kontrollen auch immer äußert leichtfertig erfolgt. Dazu kam, dass sich der Verein zum damaligen Zeitpunkt neu aufstellte, viele neue Gesichter in den Vorstand aufrückten und selbst der Revisor sich damit zufrieden gab, dass nicht einmal sämtliche Kontoauszüge lückenlos vorlagen.
"Er hat nur mal flüchtig drüber geschaut", räumte der Angeklagte ein.
Sehr zu seinen Gunsten wertete es das Gericht, dass der Beschuldigte immer wieder kleinere Beträge einbezahlt habe, um Wiedergutmachung zu leisten. So ist bis heute bereits über die Hälfte des Schadens zurückbezahlt worden.
Ans Licht kam die Tat 2012 im Zuge einer größeren Veranstaltung, als ein Mitglied Einblick in die Kasse des Vereins genommen hatte. Man forschte nach und kam am schnell drauf, dass irgendetwas nicht stimmte. Bei der Jahresversammlung 2013 war es dann zum Showdown gekommen. "Ich habe mich so geschämt, dass ich nachts nicht mehr schlafen konnte", zeigte der Angeklagte ernsthaft Reue.
Eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.
Der Angeklagte sei absolut berechnend vorgegangen und habe für den verhältnismäßig kleinen Verein einen relativ hohen Schaden angerichtet.
Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für angemessen. Sein Mandant sei berufstätig und sozial integriert und habe sich damals in einer extremen persönlichen Notsituation befunden. Darüber hinaus habe es ihm der Verein auch sehr leicht gemacht.
Richterin Sieglinde Tettmann urteilt schließlich auf ein Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Darüber hinaus muss der Angeklagte 150 Stunden unentgeltliche und gemeinnützige Arbeit leisten und die Schadenssumme vollständig zurückzahlen.