Die Schnapsbrennerei Steinlein feiert ihr hundertjähriges Bestehen. Gebrannt werden nur Früchte von der eigenen Streuobstwiese.
Seit 150 Jahren wird in der Gastwirtschaft Steinlein ein Brennrecht ausgeübt. Dieses Jubiläum wurde entsprechend gefeiert. Christian Steinlein, jüngster Nachkomme der Familie Steinlein, präsentierte aus diesem Anlass eine Probe aller Destillate aus der Hausbrennerei und verknüpfte das mit einem Wirtshaus-Quiz. Dass daraus am Ende der Tisch der Stammgäste als Sieger hervorging, kam nicht von ungefähr, denn die Gruppe um den früheren Hotelier Werner Herrmann gehört seit Jahren zu den Genießern und damit Kennern der Steinlein'schen Obstschnäpse.
Brennrecht seit 1869
Das Brennen in kleinen Brennereien, vorwiegend den Obstbrennereien, hat vor allem in Bayern eine lange Tradition. Johann Hans Herbert Steinlein war der erste Land- und Gastwirt, der 1869 das Brennrecht erhielt, das dann an die nachfolgenden Generationen weitergegeben wurde. Es wurde damals auch mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden.
Heute wird auf dem Hofe Steinlein keine Landwirtschaft mehr betrieben, sondern Herbert Steinlein konzentrierte sich ausschließlich darauf, die Gastwirtschaft zu einem Markenzeichen in der Region auszubauen, was ihm gemeinsam mit seiner Familie auch gelungen ist.
Mittlerweile hat Sohn Steffen die Nachfolge in der Gastwirtschaft angetreten und Sohn Christian hat sich zum professionellen Experten im Schnaps- und Whiskybrennen weitergebildet. Christian Steinlein: "Es hatte damals verschiedene Gründe, den Landwirten ein Brennrecht zu erteilen. So sollte ihnen eine weitere Einnahmequelle erschlossen werden, ein Nebenerwerb vor allem in den Wintermonaten."
Mit den Hausbrennereien sollte aber auch die wirtschaftliche Situation der Region insgesamt gefördert werden. Und so nebenbei bekam auch die "Obrigkeit" durch die Steuerabgaben mit 10,22 Euro pro Liter, ebenfalls zusätzliches Geld in die Kasse. Diese Steuerabgabe hat heute noch Gültigkeit.
In den Anfangsjahren war die Kontrolle gegenüber Schwarzbrennern, den sogenannten "Moonshiners", noch notwendig. Die "schwarzen Schafe" gehören aber inzwischen der Vergangenheit an.
Zur Brenngeschichte in "Eifing" berichtete Christian Steinlein, dass seine Vorfahren ein Abfindungsbrennrecht erhielten, das sich auf mehlige und nichtmehlige Stoffe wie Korn und Obst bezog. 300 Liter Weingeist dürfen in der Hausbrennerei Steinlein jährlich gebrannt werden. Das entspricht etwa 700 Litern Schnaps. Diese Menge werde aber nie ausgeschöpft, wie Christian Steinlein feststellte.