Böller im Haus und Bier zum Frühstück

1 Min

Verbotene tschechische Böller, eine scharfe Patrone und über sechseinhalb Gramm Marihuana - das alles fand die Polizei in der Wohnung eines 34-jährigen Arbeiters in der Kulmbacher Innenstadt.

Vor Gericht behauptete der Mann jetzt, dass all diese Dinge Relikte aus seiner Vergangenheit waren und er mittlerweile ein neues Leben begonnen habe.

So recht glauben wollte ihm das keiner der Prozessbeteiligten, zumal der Arbeiter eine halbe Stunde zu spät zur Verhandlung erschien und nach einigem hin und her auch noch zugeben musste, "ein Seidla Bier zum Frühstück " konsumiert zu haben. Am Ende kam der 34-Jährige mit einer Geldstrafe von 3000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln, wegen unerlaubten Besitzes von Munition und wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz davon.

Für Amtsrichterin Sieglinde Tettmann war es dennoch ein Fall, der auf der Kippe stand. Grund dafür: drei von fünf Vorstrafen waren einschlägig.

Ein aufmerksamer Anlieger hatte am 15. September des vergangenen Jahres am helllichten Nachmittag ein Drogengeschäft auf offener Straße in Kulmbach beobachtet, bei dem der Angeklagte beteiligt war. Zwar ging es "nur" um ein halbes Gramm Marihuana, doch durchsuchten die Beamten vorsichtshalber die Wohnung des 34-jährigen Angeklagten und wurden prompt fündig. Neben 6,35 Gramm Marihuana sorgsam in Alufolie verpackt, fanden die Beamten eine scharfe Patrone auf dem Fensterbrett und zehn "La Bomba-Böller". Das sind Feuerwerkskörper, die zwar einen lustigen Namen haben, aber wegen ihrer verheerenden Wirkung in Deutschland streng verboten sind und unter das Sprengstoffgesetz fallen.

Die Böller hab er irgendwann einmal geschenkt bekommen, die Patrone liege schon seit zehn Jahren unverändert rum und das Marihuana habe er vergessen, sonst hätte er sich ja kein neues kaufen müssen, so die Einlassung des Mannes.

Gut und schön, wenn bloß die Vorstrafen nicht gewesen wären. Schon 2009 stellten Polizisten jede Menge La-Bomba-Böller beim Angeklagten sicher, schon damals folgte eine Geldstrafe. Ebenso 2007 und 2008, als er mit Drogen erwischt wurde.

Richterin Sieglinde Tettmann verurteilte den Angeklagten schließlich zu der Geldstrafe, die zuvor auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft so beantragt hatte. "Lassen sie künftig die Finger von Drogen", sagte sie. Selbst der Besitz von einem halben Gramm Marihuana würde künftig unweigerlich zu einer Gefängnisstrafe führen, so Tettmann.

Auch das Seidla Bier vor der Gerichtsverhandlung nannte die Richterin äußerst bedenklich.