Vorläufig ausgesetzt hat das Kulmbacher Amtsgericht eine Verhandlung, bei der sich ein 29-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach wegen einer ganzen Straftatenserie verantworten musste. Unter anderem soll seine Schuldfähigkeit geprüft werden.
Sämtliche Vorwürfe standen im Zusammenhang mit seiner Ex-Freundin. Einmal soll der Mann Haus- und Terrassentüren beschädigt haben, ein anderes Mal soll er in die Wohnung der Frau eingebrochen sein, ein weiteres Mal soll er den neuen Lebensgefährten der jungen Frau bedroht haben.
Eine weitere Anklage zielte auf den Herbst des vergangenen Jahres ab. Damals setzte die 25-Jährige den Angeklagten kurzerhand vor die Tür, weil er zu viel getrunken hatte. Trotz herbstlicher Temperaturen, es war der 27. Oktober kurz nach ein Uhr, legte sich der Mann ins Gras und schlief ein.
Eine Nachbarin hatte aufgrund des vorhergehenden lautstarken Streits allerdings die Polizei verständigt. "Wir konnten ihn doch nicht liegen lassen", sagte ein Polizist. Uns so weckten er und seine Kollegin den Angeklagten mühsam auf und wollten ihn in den Streifenwagen verfrachten.
Als der Mann, bei dem später fast zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt wurden, das alles mitbekam, wehrte er sich mit Händen und Füßen, zerfetzte das Hemd des Polizisten und beleidigte die Beamten mit den üblichen Schimpfworten. Selbst als der Polizist dem Angeklagten Handschellen anlegte, sollte es noch dauern, bis ihn die Beamten erst zur Blutprobe ins Klinikum, dann in die Ausnüchterungszelle fahren konnten.
"Ich habe keine Ahnung mehr, was da passiert ist", sagte der Beschuldigte. Er sei gegen 7 Uhr aufgewacht und hatte praktisch einen Filmriss. Allerdings wusste er noch von der gemeinsamen Feier mit der damaligen Freundin, von einer Flasche Wein, einigen Flaschen Bier und mehreren Schnaps-Mix-Getränken.
Und das alles, obwohl er per Bewährungsauflage aus früheren Straftaten eigentlich gar keinen Alkohol hätte trinken dürfen und unter Führungsaufsicht steht.
"Es war ja auch das einzige Mal", entschuldigte er sich vor Gericht. Die anderen Straftaten, die sich im Februar dieses Jahres ereignet hatten und die offensichtlich nur die Spitze eines Eisberges darstellen, räumte der Mann allerdings nicht unumwunden ein. Die Haustüre sei bereits kaputt gewesen, so dass nicht der gesamte Schaden in Höhe von fast 1000 Euro zu seinen Lasten gehe. Außerdem habe er nur seine Sachen holen wollen, Unterwäsche, Socken und so weiter. Und zu den Beleidigungen gegen den neuen Freund sei es schließlich im Zuge von Sorgerechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Kind gekommen.
Außerdem habe er Angst gehabt, weil ihm seine Ex-Freundin drohte, ihn ins Gefängnis zu bringen.
Nachdem Richterin Sieglinde Tettmann das Vorstrafenregister des Mannes vorgelesen hatte, und dabei unter anderem auf zwei offene Bewährungen, mehrere einschlägige Straftaten und eine verbüßte Gefängnisstrafe gestoßen war, einigten sich die Prozessbeteiligten auf ein Gutachten, das die Schuldfähigkeit klären soll.
Es sei möglich, dass der Angeklagte aufgrund eines Vollrausches schuldunfähig war, sagte die Richterin. Darüber hinaus soll ein Mediziner klären, ob bei dem Mann psychische oder physische Auffälligkeiten vorliegen. So lange wird die Hauptverhandlung ausgesetzt. Sollte der Mann zwischenzeitlich noch einmal strafbar werden, sei eine Gefängnisstrafe aber unausweichlich, so die Richterin.