Rödelseer Baugebiet in München auf dem Prüfstand

2 Min
Unabhängig vom Normenkontrollverfahren, das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München vom Weingut Weltner beantragt worden ist, gehen die Erschließungsarbeiten im an dem Weingut ...
Gerhard Krämer
In unmittelbarer Nachbarschaft des Weinguts Weltner läuft die Erschließung des Rödelseer Baugebiets Schlossgrund.
Gerhard Krämer

Ein Antrag auf Normenkontrolle liegt beim Verwaltungsgerichtshof. Zugleich sorgt eine Mail des Bürgermeisters an die Bauwerber für Unklarheit über die Grundstückspreise.

"München – schöne Stadt – trauriger Anlass" hat Rödelsees Bürgermeister Burkhard Klein auf Facebook am 3. Mai gepostet. Zu sehen sind Fotos vom Gebäude des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und Plastikboxen gefüllt mit Ordnern. Letztere beinhalten wohl die vollständigen Verfahrensunterlagen zum Baugebiet Schlossgrund, die der Rödelseer Bürgermeister persönlich und fristgerecht dem Gericht vorgelegt hat. Grund: ein Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde.

Falls nämlich ein Bürger zum Beispiel eine kommunale Satzung oder Verordnung für ungültig hält, kann dieser beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Normenkontrolle nach Paragraf 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen. So steht es auf der Homepage des Verwaltungsgerichtshofs geschrieben, so hat es Paul Weltner, Winzer aus Rödelsee, über seinen Anwalt auch gemacht.  

Weltner sieht sich zum Gang vor Gericht gezwungen

"Dass ich so etwas überhaupt anstreben muss, ist traurig genug", nutzt auch Paul Weltner das Wort "traurig", erklärt sein Verhalten aber: "Weil in zwei von der Gemeinde selbst in Auftrag gegebenen Lärmschutzgutachten genau steht, wie eine solche Bebauung passieren kann." Ein Wohnen im Schlossgrund möchte er nicht verhindern. Was er, wie mehrfach berichtet, möchte, ist die Sicherung seines Weinbaubetriebs und damit seiner Existenz. Als er vor vielen Jahren an den Ortsrand gesiedelt ist, hat er die in einem Weinbaubetrieb zu bestimmten Zeiten anfallenden lärmintensiveren Arbeiten in Richtung des heutigen Baugebiets Schlossgrund gelegt, das damals landwirtschaftliche genutzte Fläche und eben nicht bebaut war.

Nur durch anwaltliche Hilfe habe ein reines Wohngebiet ohne jeglichen Lärmschutz verhindert werden können, erläutert Weltner seine Haltung. Er betont, dass einzig und alleine die Gemeinde für einen ordnungsgemäßen Bebauungsplan zuständig sei. Weswegen die Gemeinde auch die Zeit bestimme, in der diese Prozesse ablaufen. Im Normalfall wäre genug Zeit gewesen, um einen rechtssicheren Bebauungsplan für beide Seiten umzusetzen. Ihm stehe jetzt aber nur noch dieses Mittel des Normenkontrollantrages zur Verfügung, bedauert Weltner.

Gemeinde weist Antrag Weltners zurück

Das Ergebnis eines solchen Verfahrens wird in der Regel durch ein Urteil ausgesprochen, das grundsätzlich nach einer mündlichen Verhandlung ergeht. Wie Bürgermeister Burkhard Klein gegenüber dieser Redaktion erklärte, sei der Antrag noch nicht begründet. Des Weiteren habe die Gemeinde über ihren Anwalt beantragt, den Antrag des Weinguts als unbegründet abzuweisen.

Im Gemeinderat verwies Horst Kohlberger, der die Gemeinderatssitzung am Montag in Vertretung von Burkhard Klein leitete, auf die Unterlagen im Ratsinformationssystem. Eine Diskussion über den Tagesordnungspunkt gab es nicht. In der knapp gehaltenen Sitzungsvorlage der Verwaltung wird darüber informiert, dass Klein die Unterlagen persönlich in München abgegeben hat.

Die Rechtsschutzversicherung der Gemeinde sei informiert und um Deckungszusage gebeten worden. Nach Auskunft des die Gemeinde vertretenden Rechtsanwaltes ist eine Einschätzung zur Dauer des Normenkontrollverfahrens nicht möglich. Eine Entscheidung in der Hauptsache dürfte mindestens sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen, schätzt der Anwalt.

Erschließung bis Jahresende fertig

Unabhängig davon gehen die Erschließungsarbeiten im Schlossgrund weiter. Laut Bürgermeister-Stellvertreter Horst Kohlberger werden die Kanalarbeiten im zweiten Bauabschnitt diese Woche abgeschlossen, dann gehe es mit den Wasserleitungen und Kabeln weiter. Bis Ende Juli soll der Straßenbau im ersten Bauabschnitt fertig gestellt sein. Noch in diesem Jahr rechnet Bürgermeister Klein mit dem Ende der gesamten Erschließungsarbeiten.

Der Gemeinderat beschloss gegen die Stimmen der Gemeinderätinnen Alexandra Pohl und Britta Aufmuth den Verfahrensablauf bei Genehmigungsfreistellungen beziehungsweise Baugenehmigungsverfahren. Darin ist unter anderem festgelegt, dass der Häuslebauer die Eigentümer der benachbarten Grundstücke informiert. Mündlich sei möglich, schriftlich mit Zustellungsnachweis empfehlenswert, heißt es.

Will Klein 20 Euro mehr für den Quadratmeter Bauland?

Das Notariat in Kitzingen hat an sämtliche Bauwerber die Kaufvertragsentwürfe übersandt. Gültig ist nach wie vor der Grundstückspreis von 119 Euro pro Quadratmeter. Und das trotz einer Mail von Klein an die Bauwerber, die der Redaktion vorliegt: Darin schreibt der Bürgermeister nämlich von den hohen Kosten für Lärmschutz, anwaltliche Vertretung und Gutachten. "Wollten wir den Mehraufwand umlegen, müssten wir den Kaufpreis um 20 Euro/Quadratmeter erhöhen", heißt es in der Mail. Klein möchte dazu gern die Meinung der künftigen Häuslebauer erfahren.

Auf Nachfrage der Redaktion betont Klein aber: Diese 20 Euro mehr pro Quadratmeter "sind nur in den Raum gestellt". Die 119 Euro seien beschlossen. Mehr will er dazu nicht mehr sagen, sondern verweist auf das Verfahren in München, auf dessen Ausgang er gespannt sei. Und betont mit Blick auf Weltner: "Die Türe für Gespräche ist noch offen." Wenngleich er hinzufügt, dass der Spalt mit Fortschritt des Verfahrens immer kleiner werde.