Wer im Landkreis Kitzingen zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde arbeitet, soll seine Arbeitszeiten aufschreiben. Diesen Rat gibt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Wer im Landkreis Kitzingen zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde arbeitet, soll seine Arbeitszeiten aufschreiben. Diesen Rat gibt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Pressemitteilung. „Jede Überstunde muss notiert werden. Nur so gehen Beschäftigte auf Nummer sicher, dass sie den Lohn von 8,50 Euro pro Stunde auch tatsächlich bezahlt bekommen“, sagt Ibo Ocak. Der Geschäftsführer der NGG Unterfranken warnt vor „der Versuchung der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür zu umgehen – durch unbezahlte Mehrarbeit, die nicht notiert werde“.
Ein simples Stunden-Heftchen, in dem Beschäftigte jeden Tag ihre Arbeitszeiten aufschreiben, reiche völlig aus. „Mit so einer Stechuhr aus Papier kann man dem Chef jede Stunde schwarz auf weiß glaubwürdig nachweisen“, sagt Ocak. Auch die mehr als 8870 Mini-Jobber im Kreis Kitzingen sollten dies tun. Bei ihnen sei der Arbeitgeber zwar zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet. Eine Parallel-Kontrolle schade allerdings auch nicht.
Laut Gewerkschaft sei das Jammern über die Dokumentationspflicht im Arbeitgeberlager grundlos. Im Gastgewerbe sei das Dokumentieren von Arbeitszeiten längst gängige Praxis und auch bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben – schon deshalb, um Überstunden oder Nachtzuschläge ordentlich zu bezahlen. Sämtliche Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Unterfranken strikt ab.